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Sierre-Zinal 2024 Samstag, 10. August, Anmeldung am 2. April
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Reglement

1. Der Lauf Sierre-Zinal, Datum und Parcours (art. 1-8)

Alle Zahlen oder Beträge, die in diesen Regeln in eckigen Klammern stehen ([...]), können sich von einer Ausgabe zur nächsten ändern. Diese Zahlen oder Beträge sind jedoch endgültig, wenn die Anmeldungen für die Ausgabe desselben Jahres eröffnet werden.

Art. 1 Organisation

Der Lauf Sierre-Zinal wird vom Verein Sierre-Zinal (der « Organisator ») organisiert.

Art. 2 Akzeptierung des Reglements

Die Einschreibung und/oder Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal impliziert die ausdrückliche und vorbehaltlose Akzeptierung des vorliegenden Reglements, der Ethik der Veranstaltung und sämtlicher Anweisungen, die der Organisator den Teilnehmern erteilt.

Dasselbe gilt für die Agenten, Team-Manager oder alle Privatpersonen, die Athleten vertreten, sowie Athleten-Mannschaften mit einer Rechtspersönlichkeit, die über die Teilnahme besagter Athleten am Lauf Sierre-Zinal verhandelt haben.

Art. 3 Lauf Sierre-Zinal

Der Lauf Sierre-Zinal besteht aus mehreren Wettkämpfen:

  • Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal ;
  • Junioren-Lauf Chandolin-Zinal ; und
  • Kinder-Lauf, mit dem Namen « La course des Cinq Obstacles » (Lauf der fünf Hindernisse).

Die verschiedenen Wettkämpfe heissen zusammen «  der Lauf Sierre-Zinal ».

Art. 4 Datum des Laufs

Der Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal, sowie der Junioren-Lauf Chandolin-Zinal finden im Prinzip jedes Jahr am Vortag des zweiten Sonntags im Monat August statt.

Der Kinder-Lauf findet im Prinzip am Vortag des Laufs Sierre-Zinal (Lauf der Erwachsenen und der Junioren), am Spätnachmittag, statt.

Art. 5 Kategorien entsprechend der Startzeit

Für den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal gibt es zwei Kategorien, deren Wahl von der Laufzeit abhängt, die der Teilnehmer abschätzt:

  • Kategorie « Touristen »: Der in dieser Kategorie angemeldete Teilnehmer macht mehr als 4h30 Stunden
  • Kategorie « Läufer »: Der in dieser Kategorie angemeldete Teilnehmer macht weniger als 4h30 Stunden

Die Teilnehmer der Kategorie « Touristen » erhalten ihre offizielle Laufzeit, es wird aber keine Rangliste für diese Kategorie erstellt. Die Teilnehmer dieser Kategorie erhalten keine Qualifikationspunkte für andere Wettkämpfe. Ausserdem wird der Lauf Sierre-Zinal, Kategorie « Touristen », für die Gewinnquotenberechnung (ITRA oder UTMB) nicht berücksichtigt.

Das Gattungsmaskulinum, das wir aus Gründen der Textkürze in diesem Reglement verwenden, betrifft auch das weibliche Geschlecht, genauso wie die Einzahl für die Mehrzahl gelten kann und umgekehrt.

Art. 6 Unter-Kategorien « Läufer » entsprechend des Alters

Die Teilnehmer der Kategorie « Läufer » sind abhängig von ihrem Alter und ihrem Geschlecht in die folgenden Kategorien eingeteilt:

  • Eliten Männer und Frauen: Jahrgänge [1984] bis [2003] ;
  • Veteranen I und Frauen I: Jahrgänge [1974] bis [1983] ;
  • Veteranen II und Frauen II: Jahrgänge [1964] bis [1973] ;
  • Veteranen III : Jahrgänge [1900] bis [1963].

Art. 7 Erwachsenen-Parcours

Der Parcours für den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal beträgt, vorbehaltlich einer Änderung (siehe Art. 12 Vorbehalt Wetterbedingungen), ca. 31km mit einem positiven Höhenunterschied von 2'200m und einem negativen Höhenunterschied von 1‘100m. Der Parcours der Kategorie « Touristen » ist nicht identisch mit der Kategorie « Läufer »:

  • Für die Kategorie « Touristen », ist es dem Teilnehmer frei überlassen, welche der beiden vorgesehenen Startstrecken er wählt; entweder über Niouc oder über die Kapelle Saint-Antoine (siehe Strecke).
  • Für die Kategorie « Läufer », ist nur der Parcours über Niouc erlaubt (siehe Strecke).

Art. 8 Junioren- und Kinder-Parcours

Der Junioren-Parcours Chandolin-Zinal ist vorbehaltlich einer Änderung (siehe Art. 12 Vorbehalt Wetterbedingungen) ca. 19km lang mit 800m positivem und 1‘100m negativem Höhenunterschied.

Der Kinder-Lauf findet in der Stadt Sierre statt.

2. Startzeiten und Startblöcke (art. 9-11)

Art. 9 Startzeiten

Unter Vorbehalt eines gegenteiligen Beschlusses des Organisators, der den Teilnehmern vor dem Start des Laufs Sierre-Zinal mitgeteilt wird, sind die Startzeiten für den Lauf Sierre-Zinal die folgenden:

  • Kinder-Lauf (« Course des Cinq Obstacles »): am Freitag von [17h00 bis 18h30] 
  • Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal: Kategorie « Touristen »: [von 04h45 bis 06h10]; Kategorie « Läufer »: [von 11h00 bis 11h20]
  • Junioren-Lauf Chandolin-Zinal: [10h15]

Art. 10 Startblöcke

Die Startblöcke innerhalb der Kategorien « Touristen » und « Läufer » werden vom offiziellen Zeitnehmer des Laufs Sierre-Zinal, entsprechend der von den Teilnehmern bei ihrer Anmeldung abgeschätzten Zeit und der letzten Ergebnisse der Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal, zugeteilt

Die Teilnehmer müssen sich spätestens 30 Minuten vor dem Start ihres jeweiligen Startblocks in ihren Startblock begeben.

Art. 11 Zuteilung der Startblöcke und Änderung des Startblocks

Die Zuteilung der verschiedenen Startblöcke an die Teilnehmer kann von den Teilnehmern oder Drittpersonen nicht angefochten werden. Diese Zuteilung wird den Teilnehmern mindestens eine Woche vor dem Lauf Sierre-Zinal per E-Mail mitgeteilt.

Es ist keinerlei Änderung des Startblocks erlaubt; Zuwiderhandelnde werden disqualifiziert (siehe Art. 45 Disqualifizierung).

3. Änderung/Annullierung des Laufs Sierre-Zinal (art. 12-13)

Art. 12 Vorbehalt wegen Wetterbedingungen

Der Organisator behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Parcours des Laufs Sierre-Zinal zu ändern, sie zu verkürzen oder sogar einen oder mehrere Läufe Sierre-Zinal entsprechend der Wetterbedingungen zu annullieren.

In diesem Fall ist die Frage der Anmeldegebühren durch Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühren geregelt.

Art. 13 Vorbehalt wegen aussergewöhnlicher Situationen

Abhängig von der gesundheitlichen Lage oder anderen aussergewöhnlichen Umständen, kann der Organisator nach eigenem Ermessen ein Modell definieren, das den Lauf auf mehrere Tage verteilt, besonders wenn gesundheitliche Beschränkungen es nicht erlauben, den Lauf Sierre-Zinal (Erwachsenen- und Junioren-Parcours) an einem Tag durchzuführen. Dieser Vorbehalt umfasst besonders Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien oder sämtliche Beschlussfassungen einer Regierung oder einer Verwaltungsbehörde, die die normale Durchführung des Laufs Sierre-Zinal verhindern.

Unter solchen Umständen, behält sich der Organisator ebenfalls das Recht vor, den Lauf Sierre-Zinal jederzeit zu annullieren.

Bei den oben genannten Hypothesen, werden die Anmeldungsgebühren laut Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühren geregelt.

4. Rechte und Verpflichtungen der Teilnehmer (art. 14-22)

Art. 14 Mindest- und Höchstalter

Das Mindestalter für die Teilnahme am Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal beträgt [10] Jahre. Für diesen Parcours gibt es kein Höchstalter.

  • Kategorie "Tourist": ab 10 Jahren, aber wir ermutigen Sie, sich bis 19 Jahre in der Kategorie "Jugendlicher" anzumelden.
  • Kategorie "Läufer": ab 20 Jahren

Der Junioren-Lauf Chandolin-Zinal steht Kindern offen, die älter ab 10 Jahre und jünger als 20 Jahre sind. Kinder unter 12 Jahren, die am Junioren-Lauf Chandolin-Zinal teilnehmen, können auf dem ganzen Parcours begleitet werden. Kinder über 12 Jahren müssen jedoch ohne Begleitung laufen.

Der Kinder-Lauf steht Kindern von 4 bis 9 Jahren offen.

Das Alter wird entsprechend des laufenden Kalenderjahrs berechnet.

Art. 15 Ausrüstung und körperliche Verfassung

Für den Lauf Sierre-Zinal wird kein besonderes Material verlangt. Da es sich jedoch um einen Lauf handelt, der auf über 2’000m Höhe stattfindet, müssen die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal ihre Ausrüstung auf eigene Verantwortung an die Wetterbedingungen anpassen.

Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal verpflichten sich, beim oben erwähnten Wettkampf in hervorragender Gesundheit und ausreichend trainiert anzutreten, in vollem Bewusstsein der Länge und der Besonderheit dieses Wettkampfs. Der Lauf Sierre-Zinal ist wirklich lang und anstrengend.

Für die Kategorie « Touristen », die in der Nacht startet, kann eine Lampe nützlich sein. Die Teilnehmer können ihre Lampen bei Tagesanbruch an ihre Bekannten abgeben. Vom Organisator ist keine Rückführung von Lampen vorgesehen.

Art. 16 Verlust oder Diebstahl von Gegenständen

Der Organisator lehnt jegliche Verantwortung im Fall von Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, Ausrüstung oder Material der Teilnehmen am Lauf Sierre-Zinal ab, sei es auf dem Parcours des Laufs Sierre-Zinal, während des Transports der persönlichen Gegenstände oder im Start- oder Zielbereich.

Sollte ein vom Teilnehmer verlorener Gegenstand vom Organisator gefunden werden, wird dieser Gegenstand vom Organisator nach Zinal gebracht. Der Teilnehmer, dem besagter Gegenstand gehört, muss den Organisator kontaktieren und nachdem sein Eigentum ermittelt wurde, seinen Gegenstand innerhalb von 2 Wochen nach dem Lauf Sierre-Zinal abholen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer seinen Gegenstand nicht mehr wiedererlangen will. Der Organisator kann dann darüber verfügen, wie er will.

Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt

Mit ihrer Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal, verpflichten sich die Teilnehmer, die Umwelt und die überquerten Naturgebiete zu respektieren. Dafür gilt besonders:

  • Es ist strengstens verboten, seine Abfälle (Cremetuben, Papiere, Biomüll, Plastikverpackungen, …) auf dem Parcours zu hinterlassen. Bei jedem Verpflegungsposten sind Abfallbehälter aufgestellt, die unbedingt benutzt werden müssen.
  • Sämtliche Teilnehmer müssen ihre Abfälle und Verpackungen aufheben, bis sie sie in den Abfalleimern entsorgen können, die bei den Verpflegungsposten aufgestellt sind oder bis sie sie an Bekannte entlang des Parcours abgeben können.
  • Es muss unbedingt den markierten Wegen gefolgt werden, ohne Abkürzungen zu nehmen, mit Ausnahme der Abkürzungen des letzten Abstiegs (sieheArt. 18 Verpflichtung dem Parcours zu folgen). Durch das Abschneiden des Wegs entstehen nämlich schädliche Erosionen im Gelände.

Jeglicher Verstoss gegen die oben aufgeführten Verpflichtungen kann sanktioniert werden; je nach Schwere des Verstosses sogar mit der Disqualifizierung des betroffenen Teilnehmers (Art. 45 Disqualifikation).

Art. 18 Verpflichtung, dem Parcours zu folgen

Aus Sicherheitsgründen, wegen der sportlichen Gerechtigkeit und aus Umweltgründen  (siehe Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt), ist es den Teilnehmern verboten, den vom Organisator markierten Parcours zu verlassen (siehe Art. 7 Erwachsenen-Parcours und Art. 18 Junioren- und Kinder-Parcours), unter Androhung der Disqualifikation (siehe Art. 45 Disqualifikation). Der Parcours ist mit gelben Zs, Fähnchen und feststehenden schwarzen Brettern mit dem Logo Sierre-Zinal markiert.

Beim letzten Abstieg nach Zinal, haben die Läufer jedoch die Gelegenheit, Abkürzungen zu zwei Punkten des Wegs zu nehmen.

Art. 19 Stöcke und Begleitungen

Das Tragen ist auf allen Parcours des Laufs Sierre-Zinal verboten, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).

Es ist verboten, mit Begleitung zu laufen oder dass einem auf dem Parcours andere Personen, besonders Bekannte, oder andere nicht zum Lauf Sierre-Zinal angemeldete Läufer oder ein Hund folgen, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).

Art. 20 Verpflegung

Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal können auf dem gesamten Parcours von Verpflegungsposten profitieren, also selbst ausserhalb der Verpflegungszonen, solange die Umwelt respektiert wird (siehe Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt).

Der Organisator richtet entlang des Parcours offizielle Verpflegungsposten ein, und zwar bei:

  • Beauregard, km 4 ;
  • Ponchette, km 7.5 ;
  • Chandolin, km 12 ;
  • Tignousa, km 16 ;
  • Hotel Weisshorn, km 20 :
  • Nava (nur Wasser), km 24 ;
  • Barneuza, km 27.

Aufgrund der komplizierten Versorgung wegen der Standorte der Verpflegungsposten Beauregard und Ponchette, ist die Wassermenge an diesen Verpflegungsposten begrenzt. Deshalb bitten wir die Teilnehmer, das Wasser an diesen Verpflegungsposten nicht zu verschwenden.

Die Begleitpersonen der Junioren (siehe Art. 14 Mindest-und Höchstalter) haben keinen Zugang zu den Verpflegungsposten, die vom Organisator eingerichtet werden.

Die erwähnten Teilnehmer, sowie ihre Verpflegungspersonen oder Bekannten, verpflichten sich, ihre Abfälle und Verpackungen nicht in der Natur wegzuwerfen oder zu hinterlassen, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).

Art. 21 Zeitgrenzen

Auf dem Parcours, müssen die Teilnehmer die folgenden Durchlaufzeiten einhalten, da sie sonst aus dem Lauf genommen werden (siehe Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe):

  • Chandolin : [10h40] für die Kategorie « Touristen », [14h10] für die Kategorie « Läufer » ;
  • Tignousa : [12h00] für die Kategorie « Touristen », [14h40] für die Kategorie « Läufer » ;
  • Hotel Weisshorn : [13h30] für die Kategorie « Touristen », [15h20] für die Kategorie « Läufer ».

Der Organisator behält sich das Recht vor, die oben erwähnten Zeitgrenzen zu ändern.

Die letztmögliche Ankunftszeit in Zinal für die Kategorien « Touristen » und « Läufer » ist um [17h30] festgesetzt. Nach dieser Uhrzeit, gelten diejenigen Teilnehmer, die noch nicht angekommen sind, als neutralisiert (siehe Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe).

Art. 22 Rettungsdienst, Evakuierung und Hubschraubertransport

Bei Verletzungen, Unfällen oder anderen Umständen, die die Fortsetzung des Laufs Sierre-Zinal für einen Teilnehmer unmöglich machen, akzeptiert dieser, dass er auf dem Landweg evakuiert oder gerettet wird, ja sogar mit dem Hubschrauber transportiert wird, falls keine Möglichkeit für ein Evakuierung auf dem Landweg besteht. Der Hubschraubertransport ist vor allem im gesamten Gipfelbereich des Junioren- und Erwachsenenparcours des Laufs Sierre-Zinal zwingend erforderlich.

Die Wahl des Evakuierungsmittels liegt im Ermessen des Organisators, der die Umstände und den Gesundheitszustand des Teilnehmers berücksichtigt.

Die Kosten für die folgende Evakuierung, den Hubschraubertransport, die Rettung und die Krankenhausbehandlung gehen allesamt zu Lasten des geretteten Teilnehmers und seines gesetzlichen oder konventionellen Vertreters (Coach, Agent, Team-Manager, …).

5. Anmeldungen und Leistungen (art. 23-30)

Art. 23 Anmeldung

Personen, die am Lauf Sierre-Zinal teilnehmen möchten, müssen sich auf der offiziellen Webseite dieses Laufs oder seines offiziellen Zeitnehmers, entsprechend der Modalitäten, die jedes Jahr vom Organisator bekannt gegeben werden, anmelden. Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich am Tag des Laufs Sierre-Zinal vor Ort anzumelden. Dies gilt für alle Kategorien und für alle Wettkämpfe des Laufs Sierre-Zinal.

Die Teilnehmerzahl ist je nach Wettkampf begrenzt, und zwar:

  • für den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal: Kategorie « Touristen » auf [ungefähr 3’500] Teilnehmer; Kategorie « Läufer » auf [ungefähr 2’100] Teilnehmer.
  • für den Junioren-Lauf Chandolin-Zinal auf [ungefähr 200] Teilnehmer.
  • für den Kinder-Lauf auf [ungefähr 300] Teilnehmer.

Der Organisator behält sich das Recht vor, die maximale Teilnehmerzahl von einem Jahr zum anderen zu ändern.

Art. 24 Anmeldegebühren

Die Anmeldegebühren belaufen sich, ausser Optionen (siehe Art. 30 Optionen unten), auf:

  • CHF [95].- für die Kategorien « Touristen » und « Läufer » des Parcours Sierre-Zinal ;
  • CHF [30].- für den Junioren-Lauf Chandolin-Zinal ;
  • CHF [15].- für den Kinder-Lauf.

Die Anmeldung ist persönlich und namentlich, verbindlich und definitiv. Sie kann nicht Gegenstand irgendeiner Rückerstattung sein, aus welchem Grund auch immer (siehe Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr) und kann auf keine andere Person übertragen werden, ausser bei einer gegenteiligen Bestimmung des vorliegenden Reglements (Art. 32 Änderung der Zuteilung der Startnummern und der Daten).

Der Organisator behält sich das Recht vor, die oben aufgeführten Anmeldegebühren von einem Jahr zum anderen zu ändern.

Art. 25 Leistungen, die in der Anmeldegebühr enthalten sind

Die Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal und die Bezahlung der Anmeldegebühr (siehe Art. 24 Anmeldegebühren oben) berechtigen, unter Vorbehalt einer gegenteiligen Entscheidung des Organisators, zu Folgendem:

  • Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal ;
  • Benutzung des kostenlosen Pendelbusses (Art. 26 kostenlose Pendelbusse unten) vom Bahnhof Sierre (seitens des Bahnhofrestaurants, auf der Nordseite des besagten Bahnhofs) bis zum Start des Erwachsenen-Parcours oder zur Benutzung der Sonderbusse aus dem Val d’Annviers für den Sonderpreis von CHF 7.- (Art. 27 Busse aus dem Val d'Anniviers unten) ;
  • Transport der persönlichen Sachen des Teilnehmers von Sierre nach Zinal (Art. 28 Transport der persönlichen Sachen unten) ;
  • Verpflegung an den Verpflegungsposten entlang des Parcours und am Ziel ;
  • eine Mahlzeit nach dem Lauf im Hauptzelt ;
  • eine Massage nach dem Lauf, je nach Verfügbarkeit der Masseure ;
  • eine Medaille, vorausgesetzt die gesamte Länge des Parcours wurde unter Einhalt der Zeitgrenzen ausgeführt (siehe Art. 21 Zeitgrenzen) und alle Kontrollposten, sowie die Ziellinie wurden durchlaufen ;
  • den Erhalt eines Erinnerungspreises, unter Vorbehalt der verfügbaren Vorräte ;
  • eine Dusche bei Ankunft in Zinal (Art. 29 Duschen unten) ;
  • ein Diplom ;
  • die kostenlose Rückfahrt mit dem Bus von Zinal nach Sierre, nach Vorlage der Startnummer ;
  • die Aufführung in der Rangliste des Laufs Sierre-Zinal (alphabetisch für die Kategorie "Tourist").

Der Teilnehmer kann zudem bei seiner Anmeldung Optionen abschliessen (siehe Art. 30 Optionen unten).

Der Organisator behält sich das Recht vor, die oben aufgeführten Leistungen entsprechend der Wetterverhältnisse, der gesundheitlichen Lage oder sämtlicher anderer Umstände zu ändern, selbst wenn sie ihm zuzuschreiben sind. Selbst bei Verringerung der Leistungen, hat der Teilnehmer, ausser im Fall einer gegenteiligen Entscheidung des Organisators, keinerlei Recht auf eine - partielle oder völlige - Rückerstattung seiner Anmeldegebühr (siehe Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr).

Art. 26 Kostenlose Pendelbusse

Der Organisator stellt den Läufern kostenlose Pendelbusse zur Verfügung, die das Restaurant le Bourgeois im Stadtzentrum von Siders (nördlich des Bahnhofs von Siders) am Morgen des Laufs mit dem Start des Erwachsenen-Parcours verbinden. Für den Junioren-Lauf Chandolin-Zinal sind keine Pendelbusse vorgesehen.

Für die Kategorie « Touristen » verkehrt der kostenlose Pendelbus alle 10 Minuten von [03h30] bis [04h30] für die Blöcke 1-2-3 und danach von [05h05] bis [05h45] für die Blöcke 4-5-6.

Für die Kategorie « Läufer » verkehrt der kostenlose Pendelbus alle 10 Minuten von [09h30] bis [10h45].

Diejenigen Teilnehmer am Parcours Sierre-Zinal der Kategorien « Touristen » oder « Läufer », die bei ihrer Anmeldung Optionen genommen haben, also die Unterkunft und/oder das Frühstück im Restaurant Le Bourgeois (siehe Art. 30 Optionen) begeben sich bitte zum Bahnhof, um dort den kostenlosen Pendelbus zu nehmen.

Art. 27 Busse aus dem Val d'Anniviers

Die Fahrzeiten und Abfahrtsorte der Sonderbusse am Morgen des Erwachsenen-Laufs Sierre-Zinal, die aus dem Val d’Anniviers kommen, sind die folgenden:

- Abfahrt von Zinal Seilbahn (über Ayer und Vissoie):

  • um [03h00] (Grossteil der Busse) und dann um [04h15] (beschränkte Platzzahl) für die Kategorie « Touristen » ;
  • um [09h15] für die Kategorie « Läufer ».

- Abfahrt von Grimentz Seilbahn (über St-Jean, Mayoux und Vissoie):

  • um [03h00] (Grossteil der Busse) und dann um [04h15] (beschränkte Platzzahl) für die Kategorie « Touristen » ;
  • um [09h15] für die Kategorie « Läufer ».

- Abfahrt von Chandolin Post (über St-Luc und Vissoie):

  • um [03h00] für die Kategorie « Touristen » ;
  • um [08h51] (Linienbus) für die Kategorie « Läufer ».

Die Anzahl von Bussen aus dem Val d’Anniviers ist beschränkt. Der Preis für jeden Teilnehmer, der dieses Transportmittel benutzen will, beträgt CHF 7.-. Es wird keinerlei Preisnachlass für Generalabonnements (GA), Halbtaxabonnements oder andere Rabatte gewährt.

Die Ankunft in Sierre ist ungefähr eine Stunde nach der Abfahrt des jeweiligen Busses vorgesehen.

Alle Busse halten am Start des Erwachsenen-Laufs und anschliessend am Bahnhof. Diejenigen Teilnehmer, die ihre Startnummer noch nicht abgeholt haben, müssen bis zum Bahnhof fahren, ihre Startnummer im Rathaus abholen und danach am Bahnhof den kostenlosen Pendelbus nehmen, der alle 10 Minuten verkehrt (siehe Art. 26 kostenlose Pendelbusse oben).

Art. 28 Transport persönlicher Sachen

Die persönlichen Sachen der Teilnehmer werden kostenlos von Sierre nach Zinal, bzw. für den Junioren-Lauf von Chandolin nach Zinal, transportiert. Sie werden in Lastwagen gesammelt:

  • Für den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal: am Morgen des Laufs am Start in Sierre.
  • Für den Junioren-Lauf Chandolin-Zinal: am Morgen des Laufs am Start in Chandolin.

Der Organisator übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl der transportierten persönlichen Sachen.

Art. 29 Duschen

Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal (Junioren- und Erwachsenen-Parcours) können sich in Zinal duschen.

Der Zutritt zu den Duschen am Ziel ist ausschliesslich Teilnehmern vorbehalten, die sich zum Lauf Sierre-Zinal angemeldet haben.

Art. 30 Optionen

Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal können bei ihrer Anmeldung folgende Optionen abschliessen, unter Vorbehalt der verfügbaren Unterstände oder Plätze:

  • Option Frühstück, das am Morgen des Laufs in Sierre im Prinzip im Restaurant Le Bourgeois serviert wird. Diese Option enthält: Tee, Kaffee, Obstsaft, Müsli, Brot, Konfitüre, Butter und Obst;
  • Option Unterkunft in Sierre am Abend vor dem Tag des Erwachsenen- und des Junioren-Laufs Sierre-Zinal. Diese Option enthält eine Matratze und eine Decke. Die Unterkunft für die Kategorie « Läufer » befindet sich in den Schutzräumen des Restaurants Le Bourgeois in Sierre und die Unterkunft für die Kategorie « Touristen » befindet sich in der Sporthalle von Goubing.

Der Organisator behält sich das Recht vor, den Teilnehmern bei der Anmeldung andere Optionen vorzuschlagen.

Diese Optionen müssen bei der Anmeldung als zusätzliche Leistung bezahlt werden. Die Option Frühstück kostet CHF [9].- und die Option Unterkunft CHF [12].-.Der Organisator behält sich das Recht vor, diese Option von einer Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal zur nächsten zu ändern.

Im Prinzip steht im Saal des Rathauses von Sierre ein Stand « Unterkunft » für sämtliche Auskünfte, sowie für eventuelle Bezahlungen bereit, und zwar am Freitag vor dem Erwachsenen- und Junioren-Lauf Sierre-Zinal von [13h30] bis [18h30]. Teilnehmer, die die Option Unterkunft abgeschlossen haben und nach [18h30] ankommen, können sich direkt zur Unterkunft begeben, wo sich ein Sicherheitsbeamter um eventuelle Zahlungen kümmert und die Teilnehmer zu ihren Betten führt.

6. Abholung und Änderung der Zuteilung der Startnummern (art. 31-32)

Art. 31 Abholung der Startnummern

Die Startnummern müssen – unter Vorbehalt einer Änderung durch den Organisator – folgendermassen abgeholt werden:

  • Für den Kinder-Lauf: am Freitag des Laufs, 30 Minuten vor dem Start, im Rathaus von Sierre.
  • Für den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal: am Freitag vor dem Lauf, von 13h00 bis 20h00, oder am Samstag des Laufs ab 03h00 im Rathaus von Sierre.
  • Für den Junioren-Lauf Chandolin-Zinal: am Freitag vor dem Lauf, von 13h00 bis 20h00 im Rathaus von Sierre, oder am Samstag des Laufs am Start in Chandolin ab 08h00.

Eine dritte Person kann die Startnummer eines Freundes oder Familienmitglieds abholen. Er muss einen Nachweis über die Anmeldung der betreffenden Person mit sich führen.

Art. 32 Änderung der Zuteilung der Startnummern und der Daten

Jeder Wechsel von der Kategorie « Touristen » zur Kategorie « Läufer », bzw. von der Kategorie « Läufer » zur Kategorie « Touristen » ist strengstens verboten.

Ab dem 12. Juni des laufenden Jahres ist eine Änderung der Startnummern und/oder der Namen nicht mehr möglich. Die Anmeldeoptionen können auf keinen Fall geändert werden.

Die Übertragung einer Startnummer kostet CHF 15.-. Sie muss von der Person beantragt werden, die verzichtet, mit Angabe der Koordinaten der Person, die die Startnummer übernimmt. Diese Übertragung erfolgt durch Ausfüllen eines Formulars für den Wechsel der Startnummer, das sie unter: https://www.sierre-zinal.com/de/startnummern-331.html finden.

7. Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr und Ausschluss der Haftung (art. 33-35)

Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr

Unter Vorbehalt des Abschlusses einer Stornierungsversicherung (siehe Art.34 Stornierungsversicherung unten), wird die Anmeldegebühr nicht rückerstattet, falls der angemeldete Teilnehmer nicht am Lauf Sierre-Zinal teilnimmt, unabhängig jeglicher Begründung. Dasselbe gilt falls die Parcours des Laufs Sierre-Zinal wegen der Wetterbedingungen geändert oder verkürzt werden müssen oder falls ein Lauf/mehrere Läufe Sierre-Zinal aus denselben Gründen annulliert werden muss/müssen (siehe Art. 12. Vorbehalt wegen Wetterbedingungen).

Im Fall einer Annullierung oder Änderung des Laufs Sierre-Zinal, die auf der gesundheitlichen Lage oder auf aussergewöhnlichen Situationen beruhen (sieheArt. 13 Vorbehalt für aussergewöhnliche Situationen) oder wegen einer anderen Ursache, wird der Organisator des Laufs nach eigenem Ermessen über die Rückerstattung der Anmeldegebühr an die Teilnehmer entscheiden (keine, teilweise oder völlige Rückerstattung).

Sollte der Lauf Sierre-Zinal annulliert werden, werden jedoch die von den Teilnehmern abgeschlossenen Optionen (siehe Art. 30 Optionen) vollständig rückerstattet.

Die Teilnehmer haben auf keinen Fall das Recht, die Anmeldung auf die folgende Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal zu übertragen.

Art. 34 Stornierungsversicherung

Bei seiner Anmeldung kann der Teilnehmer eine Stornierungsversicherung gemäss der Modalitäten des offiziellen Zeitnehmers des Laufs Sierre-Zinal abschliessen.

Diese Versicherung wird vom offiziellen Zeitnehmer des Laufs Sierre-Zinal vorgeschlagen. Der Lauf Sierre-Zinal und der Organisator schliessen bereits jetzt jegliche Haftung im Zusammenhang mit dieser Stornierungsversicherung aus.

Die erwähnte Stornierungs-Unfall-Versicherung ist nicht gültig, falls das Konzept des Laufs, besonders aus gesundheitlichen Gründen (siehe Art. 13 Vorbehalt für aussergewöhnliche Situationen) annulliert oder geändert wird. Sie gilt in der Tat nur bei Unfall oder Krankheit des Teilnehmers (siehe allgemeine Bedingungen des erwähnten Zeitnehmers).

Art. 35 Ausschluss der Haftung

Der Organisator lehnt jede Haftung im Fall eines Unfalls, bei Diebstahl oder Verlust in Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal ab. Jeder Teilnehmer ist ausserdem verantwortlich für sämtliche Schäden oder Verletzungen, die er Drittpersonen zufügen könnte, und dies ohne jede Widerspruchsmöglichkeit gegen den Organisator.

Jeder Teilnehmer, der sich absichtlich vom markierten Weg entfernt, unterliegt nicht mehr der Haftung des Veranstalters.

8. Eingeladene Läufer (art. 36-40)

Art. 36 Einladungen und Voraussetzungen

Die Einladungen werden nach Ermessen des Organisators an Elite-Läufer/innen verliehen (unabhängig vom Geschlecht, der « eingeladene Läufer », Gesamtheit der « eingeladenen Läufer »). Der Organisator berücksichtigt folgende Elemente für die Zuteilung von Einladungen:

  • Herren, die möglicherweise unter 2h50 laufen und Damen, die möglicherweise unter 3h20 laufen;
  • Läufer mit Referenzen für Bergläufe/Trailrunning;
  • Streckenläufer mit Referenzen (5k, 10k, Halbmarathon und Marathon).

Ein Anmeldeformular für Elite-Läufer und Elite-Athleten, die am Lauf Sierre-Zinal teilnehmen wollen, finden Sie auf der Webseite des Laufs Sierre-Zinal, unter: https://www.sierre-zinal.com/de/registrierungsformular-172.html

Nicht eingeladene Athleten haben keinerlei Recht, die Tatsache, dass sie nicht eingeladen wurden, anzufechten.

Art. 37 Einladungsarten

Es gibt verschiedene Einladungsarten, die vereinigt werden können:

  • Transportprämie: der Organisator beteiligt sich nach eigenem Ermessen an den Transportkosten des eingeladenen Läufers, von dessen Wohnort bis nach Zinal. Der Organisator übernimmt jedoch nicht die Kosten für die Unterkunft oder die Mahlzeiten des eingeladenen Läufers.
  • Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal: der Organisator bezahlt dem eingeladenen Läufer 4 Übernachtungen in Zinal, maximal die Woche des Laufs Sierre-Zinal. Die Mahlzeiten sind ebenfalls enthalten und gehen auf Kosten des Organisators.
  • Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal, unter gewissen Bedingungen: der Inhalt dieser Einladung entspricht der Einladung « Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal ». Allerdings muss der eingeladene Läufer oder sein Vertreter dem Organisator bei seiner Ankunft in Zinal den Betrag von CHF [90].- pro Tag übergeben. Dieser Betrag wird ihm rückerstattet:

o   wenn der eingeladene Läufer den nicht geänderten Erwachsenen-Parcours Sierre-Zinal in weniger als 2h50 (Herren) oder weniger als 3h20 (Damen) (die Zeitlimits) läuft, oder

o   nach Ermessen des Organisators und entsprechend der Umstände, die dazu geführt haben, dass der eingeladene Läufer die oben genannten Zeiten nicht einhalten konnte oder, die zur Aufgabe des Laufs Sierre-Zinal geführt haben.

  • Kostenlose Startnummer: der Organisator überreicht dem eingeladenen Läufer kostenlos eine Startnummer für den Lauf Sierre-Zinal.
  • Kostenpflichtige Startnummer: der Organisator garantiert dem eingeladenen Läufer, dass er gegen die Bezahlung von CHF [95].- eine Startnummer erhält.

Art. 38 Aufpreis im Fall der Nichteinhaltung der Zeitlimits

Ausserdem kann der Organisator nach eigenem Ermessen, entsprechend der Umstände, vom eingeladenen Läufer einen zusätzlichen Betrag von maximal CHF 100.-für die Verwaltungsarbeit, für die dem eingeladenen Läufer überreichte Startnummer und für den Imageschaden verlangen, wenn dieser die Zeitlimits nicht eingehalten hat.

Die Umstände, wegen denen der Organisator vom eingeladenen Läufer den oben erwähnten Aufpreis verlangt, sind vor allem der mangelnde Ernst des eingeladenen Läufers bei seiner Vorbereitung auf den Lauf Sierre-Zinal, sein mangelndes Interesse an besagtem Lauf, die Tatsache, dass der Lauf Sierre-Zinal für den eingeladenen Läufer nur ein einfacher Vorbereitungswettkampf ist und keine Zielsetzung an sich oder wenn kein Wille vorhanden ist, eine gute Zeit zu laufen, usw.

Art. 39 Zusätzliche Verpflichtungen der eingeladenen Läufer

Die eingeladenen Läufer verpflichten sich, zusätzlich zu den zuvor aufgeführten Verpflichtungen (siehe Art. 4 Rechte und Verpflichtungen der Teilnehmer) dazu:

  • an den Pressekonferenzen, an den vom Organisator organisierten offiziellen Aktivitäten und an den offiziellen Feiern, zu denen sie eingeladen sind, teilzunehmen. In diesem Rahmen, müssen sich die 10 besten männlichen und weiblichen Läufer, die eingeladen wurden, am Tag vor ihrem Lauf zu einer öffentlichen Präsentierung nach Sierre begeben;
  • bei der Preisverleihung anwesend zu sein, falls sie davon betroffen sind;
  • spätestens [20 Minuten] vor dem Start des Wettkampfs auf der Startlinie anwesend zu sein;
  • anlässlich der 50. Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal beim Brunch am Sonntag, dem 13. August 2023 anwesend zu sein, wenn sie vom Organisator eingeladen werden.

Art. 40 Wahrnehmung der Einladung

Der eingeladene Läufer muss seine Einladung zum Lauf Sierre-Zinal wahrnehmen, egal welche Art Einladung er erhalten hat und er muss mit einer angemessenen Vorbereitung am Lauf teilnehmen.

Sollte sich der eingeladene Läufer nicht am Start des Laufs Sierre-Zinal präsentieren, ohne zuvor ein ärztliches Attest mit der Bestätigung geschickt zu haben, dass seine Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal aus medizinischen Gründen unmöglich ist, so wird er vom Organisator nicht zu den folgenden Ausgaben des Laufs Sierre-Zinal eingeladen, ausser er bezahlt dem Organisator den Pauschalbetrag von CHF 100.-. Dieser Betrag beinhaltet die Anmeldegebühr, sowie den Aufpreis für die Verwaltungsarbeit, die der Organisator geleistet hat und den Schaden, der dem Image des Laufs Sierre-Zinal zugefügt wurde.

Sollte der eingeladene Läufer ausserdem an den Tagen vor und nach dem Lauf von einer vom Organisator bezahlten Unterkunft, sowie von kostenlosen Mahlzeiten profitieren und der eingeladene Läufer seiner Einladung grundlos nicht nachkommen, so muss der besagte eingeladene Läufer dem Organisator, ausser dem obengenannten maximalen Betrag von CHF 100.-, einen Pauschalbetrag von CHF [90].- pro Übernachtung bezahlen, um zu den folgenden Ausgaben des Laufs Sierre-Zinal eingeladen werden zu können.

9. Preisgelder (art. 41-44)

Art. 41 Preisgelder je nach Platzierung und Zeit

Für die Kategorie « Läufer » des Erwachsenen-Parcours, werden Preisgelder entsprechend der nachstehenden Tabelle an die schnellsten Teilnehmer (Preisgeld nach Zeit) verliehen.

Für die Kategorien Veteranen I bis III, Frauen I bis II und für den Junioren-Lauf Chandolin-Zinal, werden Preisgelder entsprechend der Rangliste an die schnellsten Teilnehmer entsprechend ihrer jeweiligen Kategorien verliehen.

Die für die Berechnung der Preisgelder erfasste Zeit beginnt mit dem Startschuss und nicht in dem Moment, in dem der Teilnehmer die Startlinie überquert.

Der Organisator behält sich das Recht vor, diese Preisgelder von einer Ausgabe des Laufs zur nächsten nach eigenem Ermessen zu ändern.

Art. 42 Startgeld

Der Organisator kann auch nach eigenem Ermessen Startgelder an die eingeladenen Läufer ausbezahlen. Der Betrag wird einseitig vom Organisator, entsprechend der Verdienste und der Vorgeschichte des eingeladenen Läufers beim Lauf Sierre-Zinal, festgesetzt.

Art. 43 Rekord-Prämie

Im Fall eines neuen Rekords beim Wettkampf auf dem offiziellen Erwachsenen-Parcours des Laufs Sierre-Zinal, beträgt die Rekord-Prämie der Ausgabe 2023 des Laufs Sierre-Zinal CHF 5'000 für Männer und Frauen. Dieser Betrag wird jedes Jahr um CHF 1'000.- erhöht, bis er gebrochen wird. Sobald dies geschieht, beläuft sich die Rekord-Prämie des folgenden Jahres auf CHF 2'000.-.

Der Rekord liegt momentan bei:

  • 2h25’35’’ für Männer;
  • 2h49’20’’ für Frauen.

Für  den Junioren-Parcours und für den Kinder-Lauf werden keine Rekord-Prämien verliehen.

Art. 44 Verleihung der Preisgelder

Vor oder nach der Preisverleihung werden keine Preisgelder verliehen. Diejenigen Teilnehmer, die ein Anrecht auf ein Preisgeld haben, müssen sich infolgedessen bei der Preisverleihung präsentieren, um ihr(e) Preisgeld(er) zu erhalten. An die Läufer/innen, die ein Anrecht auf Preisgeld haben, wird dieses nicht verschickt, ausser es besteht ein triftiger Grund dafür.

Im Fall einer Antidoping-Kontrolle eines Teilnehmers, der ein Anrecht auf Preisgeld hat, wird die Verleihung des Preisgeldes suspendiert, bis die negativen Ergebnisse der erwähnten Kontrollen eintreffen. Im Fall einer positiven Kontrolle werden automatisch sämtliche Preisgelder entzogen. Alle anderen Konsequenzen eines erwiesenen Dopingfalls, werden geregelt nach Art. 50 Erwiesener Dopingfall

 

10. Disqualifikation und Ausschluss aus dem Rennen (art. 45-48)

Art. 45 Disqualifikation

Derjenige Teilnehmer, der eine oder mehrere Anordnungen des vorliegenden Reglements verletzt, wird beim Lauf Sierre-Zinal disqualifiziert.

Ausser der Disqualifizierung, muss der erwähnte Teilnehmer:

Dasselbe gilt, falls das Umfeld des beschuldigten Teilnehmers eine oder mehrere Anordnungen des vorliegenden Reglements verletzt.

Um seine Disqualifizierung anzufechten, muss der disqualifizierte Läufer beim Organisator innerhalb von [48 Stunden] nach Verkündung der Disqualifizierung Protest einlegen, ansonsten wird ihm das Recht entzogen, diese anzufechten.

Falls der Teilnehmer von einem Agenten, einem Team-Manager oder jeder anderen Privatperson vertreten oder beraten wird oder zu einer Mannschaft gehört, die über eine Rechtsperson verfügt, so ist der besagte Agent oder Team-Manager, die besagte Person oder Mannschaft solidarisch verantwortlich für die Rückerstattung sämtlicher Beträge, die in der vorliegenden Verfügung dargestellt wurden.

Art. 46 Reklamation

Jede Reklamation, die sich auf ein anderes Thema als die Disqualifikation bezieht (siehe Art. 45 Disqualifikation oben), muss dem Organisator per E-Mail innerhalb von 10 Tagen nach Stattfinden des betreffenden Laufs Sierre-Zinal zugeschickt werden.

Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe

Die Startnummer des Teilnehmers, der wegen Nichteinhaltung der Zeitlimits (sieheArt. 21 Zeitlimits) neutralisiert wird, wird direkt am Kontrollpunkt, den der Teilnehmer zu spät erreicht hat, gestrichen. Der betroffene Teilnehmer kann seine Startnummer als Andenken behalten.

Der Teilnehmer, der aufgibt, muss sich beim Verantwortlichen des nächstliegenden Verpflegungspostens oder spätestens am Ziel melden. Ab dieser Meldung gilt der betroffene Teilnehmer als neutralisiert.

Der Organisator repatriiert die Teilnehmer, die beim Lauf Sierre-Zinal aufgegeben haben (Erwachsenen-Lauf), aber nur, wenn die Aufgabe vor Tignousa erfolgt ist. Nach diesem Durchlaufpunkt, muss der Teilnehmer Zinal mit eigenen Mitteln erreichen.

Sobald der Teilnehmer aufgegeben hat oder neutralisiert wurde, unterliegt er nicht mehr der Verantwortung des Laufs Sierre-Zinal und des Organisators.

Art. 48 Fortführung des Laufs trotz Neutralisierung

Jeder Teilnehmer, der neutralisiert wurde und seinen Parcours fortführen will, kann dies erst tun, wenn seine Startnummer gestrichen wurde und auf seine eigene Verantwortung, auf eigene Gefahr und in völliger Autonomie.

11. Doping und die Folgen (art. 49-51)

Dopingpolitik bei Sierre-Zinal:

  • Die Rennleitung hat die Dopingregeln für das Rennen verschärft. Diese muss von allen Teilnehmern bei der Anmeldung akzeptiert werden.
  • Sierre-Zinal bekämpft seit vielen Jahren jede Form von Doping, indem es systematisch Dopingkontrollen (WADA) für die Kategorie "Fahrer" anordnet. Die Dopingkontrollen (WADA) werden in Zusammenarbeit mit der World Mountain Runnning Association (WMRA), einer Vereinigung, die mit World Athletics (internationaler Leichtathletikverband) zusammenarbeitet, fortgesetzt.
  •  Mit der Anmeldung für Sierre-Zinal und der damit verbundenen Annahme des Reglements des Laufs verpflichtet sich jeder eingeladene Athlet, im Falle eines nachgewiesenen Dopingvergehens insbesondere die erhaltenen Prämien, die Anmeldegebühren und die Unterkunftskosten vollständig an den Verein Sierre-Zinal zurückzuerstatten. Darüber hinaus kann Sierre-Zinal eine zusätzliche Entschädigung für den durch das Rennen verursachten Imageschaden verlangen.
  • Um die Zahlungsfähigkeit der eingeladenen Athleten zu gewährleisten, sind die Trainer, Manager und/oder Mannschaften vertraglich und solidarisch im Sinne von Art. 143 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) zur Rückerstattung der im vorherigen Absatz genannten Beträge verpflichtet. Sie verpflichten sich daher selbst, die Prämien, Anmeldegebühren und Unterbringungskosten vollständig zurückzuzahlen und dem Verein Sierre-Zinal eine eventuelle Entschädigung zu zahlen.
  • Alle Teilnehmer, die bei einer Dopingkontrolle in Sierre-Zinal positiv getestet wurden, sowie Teilnehmer, die in Sierre-Zinal unter einer versteckten provisorischen Suspendierung gelaufen sind, werden nicht mehr zur Teilnahme an Sierre-Zinal eingeladen. 

Art. 49 Doping

Jeder Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal verpflichtet sich:

  • sich sämtlichen Urin- und/oder Blut- und/oder Haar- und/oder Speichelproben und den damit verbundenen Analysen innerhalb von 30 Tagen vor dem Lauf Sierre-Zinal und bis zu 15 Tagen nach dem betreffenden Lauf zu unterziehen. Die Kosten, die durch die Entnahme der Proben und die damit verbundenen Analysen entstehen, gehen selbstverständlich direkt zu Lasten des Organisators;
  • die aktuelle Liste der Verbote laut der Welt-Antidoping-Richtlinien einzuhalten;
  • zu akzeptieren, auf sämtliche Einladungen des Organisators vor Ort oder auf Entfernung (per Telefon oder per Videotelefon) zu antworten, um sich über seine Fähigkeit oder seine Unfähigkeit am Wettkampf teilzunehmen auszutauschen oder über seine mögliche Deklassierung nach dem Wettkampf;
  • sämtliche gut leserlichen Formulare der Antidoping-Kontrolle auszuhändigen, die 30 Tage vor Beginn des Wettkampfs und bis zu 15 Tage nach dem Wettkampf durchgeführt wird;
  • dem Organisator spontan jede Antidoping-Prozedur mitzuteilen, die gegen ihn von einer nationalen Antidoping-Instanz oder von einer internationalen Instanz des Kampfes gegen das Doping eingeleitet wird, sowie jede provisorische oder definitive Suspendierung, die diesen Teilnehmer betreffen und die dem Publikum oder dem Organisator unbekannt sind;
  • die Verwendung von Daten, die ihn betreffen und die ausschliesslich zur Forschung und streng anonym verwendet werden, zu akzeptieren. Jeder Teilnehmer hat das Recht, das er beim Organisator geltend machen kann (siehe Art. 54 Datenschutz), auf die Einsicht, die Berichtigung und den Einspruch gegen die Angaben, die ihn betreffen,

Jedes unvernünftige Versäumnis, jede Weigerung oder jede Übermittlung falscher Informationen in Zusammenhang mit den Antidoping-Kontrollen im allgemeinen, kann die Neutralisierung des Teilnehmers vor dem Wettkampf oder seine Disqualifizierung nach dem Wettkampf nach sich ziehen, mit den Konsequenzen, die im vorliegenden Reglement vorgesehen sind (Art. 45 Disqualifikation).

Art. 50 Erwiesener Dopingfall

Bei einem erwiesenen Dopingfall eines Teilnehmers infolge eines positiven Tests, der 3 Monate vor oder nach dem Lauf Sierre-Zinal, oder während des Laufs Sierre-Zinal durchgeführt wurde, für den der betroffene Teilnehmer mit einer rechtsgültigen Beschlussfassung verurteilt wurde, oder wenn die Ergebnisse eines Teilnehmers am Lauf Sierre-Zinal nachträglich annulliert werden kraft einer rechtsgültigen Sanktion der Behörden der Dopingbekämpfung, die auch die Zeit des Laufs Sierre-Zinal umfasst, oder wenn der Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal nicht teilnehmen sollte, da er unter einer provisorischen Suspendierung steht, wird der Teilnehmer als gedopt betrachtet (« Fall des erwiesenen Dopings ») und er wird für den Lauf Sierre-Zinal für die besagte Ausgabe disqualifiziert (Art. 45 Disqualifikation).

Ausserdem muss er dem Organisator die folgenden Beträge rückerstatten:

  • sämtliche Preisgelder, die der gedopte Teilnehmer vom Organisator für die besagte Ausgabe des Laufs erhalten hat (Preisgelder entsprechend der Platzierung und der Zeit, Startgeld oder Rekordprämie, siehe Art. 41 Preisgelder entsprechend der Platzierung und der Zeit, Art. 42 Startgeld und Art. 43 Rekordprämie;
  • die Kosten für die Unterkunft, den Transport und alle anderen Kosten, die der Organisator für den gedopten Teilnehmer bezahlt hat;
  • die Anmeldegebühr von CHF [95].-, falls es sich um einen eingeladenen Läufer handelt.

Der gedopte Teilnehmer muss auch, entsprechend eines Beschlusses, den der Organisator nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Falls fasst, eine Entschädigung für die Verwaltungsarbeit, sowie für den Imageschaden, der dem Lauf Sierre-Zinal entsteht, in Höhe von maximal CHF [100].- bezahlen.

Sollte der Teilnehmer von einem Agenten, einem Team-Manager oder irgendeiner Privatperson vertreten oder beraten werden, oder Teil einer Mannschaft mit einer Rechtsperson sein, so sind besagter Agent, besagter Team-Manager, besagte Privatperson oder die besagte Mannschaft solidarisch mitverantwortlich für die Rückerstattung sämtlicher oben aufgeführter Beträge.

Art. 51 Konsequenzen im Fall des erwiesenen Dopings

Der Organisator behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, dem Teilnehmer, der von einem erwiesenen Dopingfall betroffen ist (Art. 50 Erwiesener Dopingfall oben), jegliche Teilnahme an diesem Lauf für eine gewisse Anzahl an Jahren zu verbieten.

12. Intellektueller Schutz und Datenschutz (art. 52-54)

Art. 52 Recht am eigenen Bild

Der Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal erlaubt dem Organisator die Verwendung von Displays, Fotos und Videos, auf denen er dargestellt sein kann.

Jeder Wettlaufteilnehmer verzichtet ausdrücklich darauf, sich auf sein Recht auf sein eigenes Bild im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal zu berufen, sowie er darauf verzichtet, gegen den Organisator oder seine zugelassenen Partner, wegen der Verwendung seines eigenen Bildes eine Beschwerde einzureichen.

Nur der Organisator kann dieses Recht am Bild an die Medien mittels einer Akkreditierung oder einer entsprechenden Lizenz weitergeben.

Art. 53 Die Marke Sierre-Zinal

Sierre-Zinal ist eine eingetragene Marke. Jede Mitteilung über den Lauf Sierre-Zinal oder jede Verwendung von Bildern des besagten Laufs, muss unter Wahrung des Namens der Veranstaltung, der eingetragenen Marken und mit dem offiziellen Einverständnis der Organisation erfolgen.

Art. 54 Datenschutz

Entsprechend der schweizer Gesetzgebung zum Datenschutz, verfügt jeder Teilnehmer über das Recht zur Einsicht und zur Berichtigung der ihn betreffenden Daten.

Die Informationen werden im Rahmen einer Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal eingeholt, um den guten Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten, für die Bedürfnisse der Organisation und besonders, um jeden einzelnen Teilnehmer identifizieren zu können, um ihm vor, während und nach dem Lauf Sierre-Zinal sämtliche Informationen mitteilen zu können, die mit seiner Teilnahme zusammenhängen.

Die Ergebnisse des Laufs Sierre-Zinal, werden auf der Webseite des Partners für die Zeitmessung beim Lauf Sierre-Zinal veröffentlicht, sowie auf der Internetseite des Laufs Sierre-Zinal.

Der Lauf Sierre-Zinal verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nicht zu Marketingzwecken an die Sponsoren und Partner des Laufs Sierre-Zinal weiterzugeben.

Sämtliche Daten der Teilnehmer werden für die Dauer 1 Monats nach dem Lauf aufbewahrt.

Für sämtliche Fragen, um sich gegen die Verarbeitung der Daten, die den Rahmen überschreiten, der für den guten Ablauf des Laufs Sierre-Zinal erforderlich ist, zu wehren oder für das Löschen der Daten seiner Ergebnisse, kann sich jeder Teilnehmer – nach Legitimierung seiner Identität - an folgende Adresse wenden:

Association Sierre-Zinal

Rue Centrale 6

3960 Sierre

Schweiz

oder an die E-Mail-Adresse: 

Jede Anfrage für den Zugang zu den persönlichen Daten oder für deren Änderung, wird so schnell wie möglich nach deren Erhalt bearbeitet.

13. Anwendbares Recht im Streitfall (art. 55)

Art. 55 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für jeden Streitfall, der das vorliegende Reglement betrifft oder im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal steht, ist das Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für sämtliche Verfahren ist Sierre/Siders im Wallis.

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