Reglement
1. Der Lauf Sierre-Zinal, Datum und Parcours (art. 1-8)
Alle in diesen Bestimmungen in Klammern ([...]) aufgeführten Zahlen oder Beträge können von einer Ausgabe zur nächsten variieren. Diese Zahlen oder Beträge gelten jedoch ab dem Zeitpunkt der Öffnung der Anmeldungen für die betreffende Ausgabe desselben Jahres als endgültig.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Bestimmungen die männliche Form verwendet; sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter. Ebenso kann der Singular den Plural einschließen und umgekehrt.
Diese Bestimmungen sind in mehreren Sprachen verfasst. Im Falle von Abweichungen, Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen ist die französische Fassung maßgebend und hat Vorrang.
Art. 1 Organisation
Der Lauf Sierre-Zinal wird vom Verein Sierre-Zinal (der « Organisator ») organisiert.
Art. 2 Akzeptierung des Reglements
Die Anmeldung und/oder Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal setzt die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme des vorliegenden Reglements, der ethischen Grundsätze der Veranstaltung sowie sämtlicher vom Organisator erteilten Anweisungen voraus.
Dies gilt ebenfalls für Vertreter, Agenten, Teammanager oder jede andere Privatperson, die Athleten vertritt, sowie für Athleten-Teams mit eigener Rechtspersönlichkeit, welche die Teilnahme der genannten Athleten am Lauf Sierre-Zinal ausgehandelt haben. Das vorliegende Reglement ist auch für sie verbindlich.
Art. 3 Lauf Sierre-Zinal
Der Lauf Sierre-Zinal besteht aus mehreren Wettkämpfen:
- Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal ;
- Junioren-Lauf Chandolin-Zinal ; und
- Kinder-Lauf, mit dem Namen « La course des Cinq Obstacles » (Lauf der fünf Hindernisse).
Die verschiedenen Wettkämpfe heissen zusammen « der Lauf Sierre-Zinal ».
Art. 4 Datum des Laufs
Der Erwachsenenlauf Sierre-Zinal sowie der Juniorenlauf Chandolin-Zinal finden grundsätzlich jedes Jahr am zweiten Samstag im Monat August statt.
Der Kinder-Lauf findet im Prinzip am Vortag des Laufs Sierre-Zinal (Lauf der Erwachsenen und der Junioren), am Spätnachmittag, statt.
Art. 5 Kategorien entsprechend der Startzeit
Für den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal gibt es zwei Kategorien, deren Wahl von der Laufzeit abhängt, die der Teilnehmer abschätzt:
- Kategorie « Touristen »: Der in dieser Kategorie angemeldete Teilnehmer macht mehr als [4:30] Stunden
- Kategorie « Läufer »: Der in dieser Kategorie angemeldete Teilnehmer macht weniger als [4:30] Stunden
Die Teilnehmer der Kategorie « Touristen » erhalten ihre offizielle Laufzeit, es wird aber keine Rangliste für diese Kategorie erstellt. Die Teilnehmer dieser Kategorie erhalten keine Qualifikationspunkte für andere Wettkämpfe. Ausserdem wird der Lauf Sierre-Zinal, Kategorie « Touristen », für die Gewinnquotenberechnung (ITRA oder UTMB) nicht berücksichtigt.
Das Gattungsmaskulinum, das wir aus Gründen der Textkürze in diesem Reglement verwenden, betrifft auch das weibliche Geschlecht, genauso wie die Einzahl für die Mehrzahl gelten kann und umgekehrt.
Art. 6 Unter-Kategorien « Läufer » entsprechend des Alters
Die Teilnehmer der Kategorie « Läufer » sind abhängig von ihrem Alter und ihrem Geschlecht in die folgenden Kategorien eingeteilt:
- Eliten Frauen und Männer : [18-39] Jahre
- Frauen I : [40-49] Jahre
- Frauen II : [50] Jahre und älter
- Veteranen I : [40-49] Jahre
- Veteranen II : [50-59] Jahre
- Veteranen III : [60] Jahre und älter
Art. 7 Erwachsenen-Parcours
Der Parcours für den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal beträgt, vorbehaltlich einer Änderung (siehe Art. 12 Vorbehalt Wetterbedingungen), ca. [31]km mit einem positiven Höhenunterschied von [2'200]m und einem negativen Höhenunterschied von [1‘100]m. Der Parcours der Kategorie « Touristen » ist nicht identisch mit der Kategorie « Läufer »:
- Für die Kategorie « Touristen », ist es dem Teilnehmer frei überlassen, welche der beiden vorgesehenen Startstrecken er wählt; entweder über Niouc oder über die Kapelle Saint-Antoine (siehe Strecke).
- Für die Kategorie « Läufer », ist nur der Parcours über Niouc erlaubt (siehe Strecke).
Art. 8 Junioren- und Kinder-Parcours
Der Junioren-Parcours Chandolin-Zinal ist vorbehaltlich einer Änderung (siehe Art. 12 Vorbehalt Wetterbedingungen) ca. [19]km lang mit [800]m positivem und [1‘100]m negativem Höhenunterschied.
Der Kinder-Lauf findet in der Stadt Sierre statt.
2. Startzeiten und Startblöcke (art. 9-11)
Art. 9 Startzeiten
Grundsätzlich sind die Startzeiten des Laufs Sierre-Zinal wie folgt:
- Kinderlauf (« Course des Cinq Obstacles »): am Freitag von [17:00] bis [18:30] Uhr.
- Erwachsenenlauf Sierre-Zinal:
- Kategorie „Touristen“: von [04:45] bis [06:15].
Kategorie „Läufer“: Frauenstart um [10:30] und gemischte Starts von [11:00] bis [11:20]. Die Frauen wählen ihre Startzeit bei der Anmeldung. Der Start der Elite-Läuferinnen erfolgt um [10:30]. - Juniorenlauf Chandolin-Zinal: [10:15] Uhr.
Der Organisator behält sich das Recht vor, die Startzeiten nach eigenem Ermessen zu ändern oder die vorstehend genannten Kategorien zu unterteilen. Geänderte Startzeiten werden den Teilnehmern oder ihren Vertretern mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Eine Änderung der Startzeiten aufgrund von Wetterbedingungen bleibt ausdrücklich vorbehalten (vgl. Art. 12 Vorbehalt wegen Wetterbedingungen).
Art. 10 Startblöcke
Die Startblöcke innerhalb der Kategorien « Touristen » und « Läufer » werden vom offiziellen Zeitnehmer des Laufs Sierre-Zinal, entsprechend der von den Teilnehmern bei ihrer Anmeldung abgeschätzten Zeit und der letzten Ergebnisse der Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal, zugeteilt
Die Teilnehmer müssen sich spätestens [30 Minuten] vor dem Start ihres jeweiligen Startblocks in ihren Startblock begeben.
Art. 11 Zuteilung der Startblöcke und Änderung des Startblocks
Die Zuteilung der Teilnehmer zu den verschiedenen Startblöcken ist endgültig und kann von den Teilnehmern oder Dritten nicht angefochten werden. Diese Zuteilung wird den Teilnehmern oder ihren Vertretern mindestens eine Woche vor dem Lauf Sierre-Zinal per E-Mail mitgeteilt.Es ist keinerlei Änderung des Startblocks erlaubt; Zuwiderhandelnde werden disqualifiziert (siehe Art. 45 Disqualifizierung).
3. Änderung/Annullierung des Laufs Sierre-Zinal (art. 12-13)
Art. 12 Vorbehalt bei Wetterbedingungen
Der Organisator behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Strecken des Laufs Sierre-Zinal zu ändern, sie zu verkürzen oder eine oder mehrere der Veranstaltungen entsprechend den Wetterbedingungen abzusagen.
Er behält sich ferner das Recht vor, die Startzeiten oder die Startblöcke am Vorabend entsprechend den Wetterprognosen oder den tatsächlichen Wetterbedingungen zu ändern.
In diesem Fall richtet sich die Behandlung der Anmeldegebühren nach Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühren geregelt.
Art. 13 Vorbehalt wegen aussergewöhnlicher Situationen
Abhängig von der gesundheitlichen Lage oder anderen aussergewöhnlichen Umständen, kann der Organisator nach eigenem Ermessen ein Modell definieren, das den Lauf auf mehrere Tage verteilt, besonders wenn gesundheitliche Beschränkungen es nicht erlauben, den Lauf Sierre-Zinal (Erwachsenen- und Junioren-Parcours) an einem Tag durchzuführen. Dieser Vorbehalt umfasst besonders Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien oder sämtliche Beschlussfassungen einer Regierung oder einer Verwaltungsbehörde, die die normale Durchführung des Laufs Sierre-Zinal verhindern.
Unter solchen Umständen, behält sich der Organisator ebenfalls das Recht vor, den Lauf Sierre-Zinal jederzeit zu annullieren.
Bei den oben genannten Hypothesen, werden die Anmeldungsgebühren laut Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühren geregelt.
4. Rechte und Verpflichtungen der Teilnehmer (art. 14-22)
Art. 14 Mindest- und Höchstalter
Für die Teilnahme an den Erwachsenenstrecken des Laufs Sierre-Zinal ist ein Mindestalter von [10] Jahren erforderlich.
Kategorie « Tourist »: ab [10] Jahren.
Kategorie « Läufer »: ab [18] Jahren.
Für diese Strecken ist kein Höchstalter festgelegt.
Der Juniorenlauf Chandolin-Zinal steht Kindern im Alter von [10] bis [17] Jahren offen. Nur Kinder unter [12] Jahren dürfen beim Juniorenlauf Chandolin-Zinal während der gesamten Strecke begleitet werden.
Der Kinderlauf steht Kindern im Alter von [4] bis [9] Jahren offen.
Das Alter wird nach dem laufenden Kalenderjahr berechnet.
Art. 15 Ausrüstung und körperliche Verfassung
Für den Lauf Sierre-Zinal wird kein besonderes Material verlangt. Da es sich jedoch um einen Lauf handelt, der auf über 2’000m Höhe stattfindet, müssen die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal ihre Ausrüstung auf eigene Verantwortung an die Wetterbedingungen anpassen.
Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal verpflichten sich, beim oben erwähnten Wettkampf in hervorragender Gesundheit und ausreichend trainiert anzutreten, in vollem Bewusstsein der Länge und der Besonderheit dieses Wettkampfs. Der Lauf Sierre-Zinal ist wirklich lang und anstrengend.
Für die Kategorie « Touristen », die in der Nacht startet, kann eine Lampe nützlich sein. Die Teilnehmer können ihre Lampen bei Tagesanbruch an ihre Bekannten abgeben. Vom Organisator ist keine Rückführung von Lampen vorgesehen.
Art. 16 Verlust oder Diebstahl von Gegenständen
Der Organisator lehnt jegliche Verantwortung im Fall von Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, Ausrüstung oder Material der Teilnehmen am Lauf Sierre-Zinal ab, sei es auf dem Parcours des Laufs Sierre-Zinal, während des Transports der persönlichen Gegenstände oder im Start- oder Zielbereich.
Sollte ein vom Teilnehmer verlorener Gegenstand vom Organisator gefunden werden, wird dieser Gegenstand vom Organisator nach Zinal gebracht. Der Teilnehmer, dem besagter Gegenstand gehört, muss den Organisator kontaktieren und nachdem sein Eigentum ermittelt wurde, seinen Gegenstand innerhalb von 2 Wochen nach dem Lauf Sierre-Zinal abholen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer seinen Gegenstand nicht mehr wiedererlangen will. Der Organisator kann dann darüber verfügen, wie er will.
Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt
Mit ihrer Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal, verpflichten sich die Teilnehmer, die Umwelt und die überquerten Naturgebiete zu respektieren. Dafür gilt besonders:
- Es ist strengstens verboten, seine Abfälle (Cremetuben, Papiere, Biomüll, Plastikverpackungen, …) auf dem Parcours zu hinterlassen. Bei jedem Verpflegungsposten sind Abfallbehälter aufgestellt, die unbedingt benutzt werden müssen.
- Sämtliche Teilnehmer müssen ihre Abfälle und Verpackungen aufheben, bis sie sie in den Abfalleimern entsorgen können, die bei den Verpflegungsposten aufgestellt sind oder bis sie sie an Bekannte entlang des Parcours abgeben können.
- Es muss unbedingt den markierten Wegen gefolgt werden, ohne Abkürzungen zu nehmen, mit Ausnahme der Abkürzungen des letzten Abstiegs (sieheArt. 18 Verpflichtung dem Parcours zu folgen). Durch das Abschneiden des Wegs entstehen nämlich schädliche Erosionen im Gelände.
Jeglicher Verstoss gegen die oben aufgeführten Verpflichtungen kann sanktioniert werden; je nach Schwere des Verstosses sogar mit der Disqualifizierung des betroffenen Teilnehmers (Art. 45 Disqualifikation).
Art. 18 Verpflichtung, dem Parcours zu folgen
Aus Sicherheitsgründen, wegen der sportlichen Gerechtigkeit und aus Umweltgründen (siehe Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt), ist es den Teilnehmern verboten, den vom Organisator markierten Parcours zu verlassen (siehe Art. 7 Erwachsenen-Parcours und Art. 18 Junioren- und Kinder-Parcours), unter Androhung der Disqualifikation (siehe Art. 45 Disqualifikation). Der Parcours ist mit gelben Zs, Fähnchen und feststehenden schwarzen Brettern mit dem Logo Sierre-Zinal markiert.
Beim letzten Abstieg nach Zinal, haben die Läufer jedoch die Gelegenheit, Abkürzungen zu zwei Punkten des Wegs zu nehmen.
Art. 19 Stöcke und Begleitungen
Die Stöcke sind auf allen Parcours des Laufs Sierre-Zinal verboten, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).
Das Tragen von Kopfhörern ist auf allen Strecken des Laufs Sierre-Zinal verboten und wird mit Disqualifikation bestraft (siehe Art. 45 Disqualifikation).
Es ist verboten, mit Begleitung zu laufen oder dass einem auf dem Parcours andere Personen, besonders Bekannte, oder andere nicht zum Lauf Sierre-Zinal angemeldete Läufer oder ein Hund folgen, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).
Art. 20 Verpflegung
Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal können auf dem gesamten Parcours von Verpflegungsposten profitieren, also selbst ausserhalb der Verpflegungszonen, solange die Umwelt respektiert wird (siehe Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt).
Der Organisator richtet entlang des Parcours offizielle Verpflegungsposten ein, und zwar bei:
- Beauregard, km [4] ;
- Ponchette, km [7.5] ;
- Chandolin, km [12] ;
- Tignousa, km [16] ;
- Hotel Weisshorn, km [20] :
- Nava (nur Wasser), km [24] ;
- Barneuza, km [27].
Aufgrund der logistischen Herausforderungen bei der Versorgung der Verpflegungsposten Beauregard und Ponchette ist die dort verfügbare Wassermenge begrenzt. Die Teilnehmer werden daher gebeten, das Wasser verantwortungsvoll zu verwenden und von einem übermäßigen Verbrauch abzusehen.
Die Begleitpersonen der Junioren (siehe Art. 14 Mindest-und Höchstalter) haben keinen Zugang zu den Verpflegungsposten, die vom Organisator eingerichtet werden.
Die erwähnten Teilnehmer, sowie ihre Verpflegungspersonen oder Bekannten, verpflichten sich, ihre Abfälle und Verpackungen nicht in der Natur wegzuwerfen oder zu hinterlassen, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).
Die Teilnehmer nehmen alle Produkte (Wasser oder andere Getränke, Gels, Lebensmittel usw.), die ihnen vom Organisator an den Verpflegungsstellen zur Verfügung gestellt werden, auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko zu sich. Sie können den Organisator nicht für Lebensmittelvergiftungen, positive Dopingkontrollen oder andere Krankheiten oder Infektionen, die möglicherweise mit diesen Verpflegungsstellen in Verbindung stehen, haftbar machen.
Der Organisator behält sich das Recht vor, jeden Läufer zu disqualifizieren, der außerhalb der offiziellen Verpflegungszonen Unterstützung jeglicher Art erhält (vgl. Art. 45 Disqualifikation).
Art. 21 Zeitlimits
Auf der Strecke sind die folgenden Durchgangszeiten einzuhalten; andernfalls werden die Teilnehmer aus dem Lauf genommen (vgl. Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe) :
- Chandolin: [10:40:59] für die Kategorie « Touristen », [14:10:59] für die Kategorie « Läufer »;
- Tignousa: [12:00:59] für die Kategorie « Touristen », [14:40:59] für die Kategorie « Läufer »;
- Hotel Weisshorn: [13:30:59] für die Kategorie « Touristen », [15:20:59] für die Kategorie « Läufer ».
Der Organisator behält sich das Recht vor, die vorstehend genannten Zeitlimits zu ändern.
Die letztmögliche Ankunftszeit in Zinal für die Kategorien « Touristen » und « Läufer » ist auf [17:30:59] festgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt gelten Teilnehmer, die das Ziel noch nicht erreicht haben, als aus dem Rennen genommen (vgl. Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe).
Art. 22 Rettung, Evakuierung und Hubschraubertransport
Bei Verletzungen, Unfällen oder sonstigen Umständen, die die Fortsetzung des Laufs Sierre-Zinal unmöglich machen, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, auf dem Landweg evakuiert oder gerettet zu werden und, sofern eine Evakuierung auf dem Landweg nicht möglich ist, mittels Hubschrauber transportiert zu werden. Der Hubschraubertransport ist insbesondere im gesamten Gipfelbereich der Junioren- und Erwachsenenstrecken des Laufs Sierre-Zinal zwingend vorgeschrieben.
Die Wahl des Evakuierungsmittels liegt im alleinigen Ermessen des Organisators, der die Umstände sowie den Gesundheitszustand des Teilnehmers berücksichtigt.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Evakuierung, Hubschraubertransport, Rettungseinsatz und anschließender Hospitalisierung werden vollumfänglich dem geretteten Teilnehmer sowie seinem gesetzlichen oder vertraglichen Vertreter (Coach, Agent, Teammanager usw.) auferlegt; diese haften solidarisch.
Mit der Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal akzeptieren sämtliche Teilnehmer, deren Vertreter und Teams diese Bestimmung ausdrücklich.
Die Teilnehmer und ihre Vertreter nehmen zur Kenntnis, dass die vorgenannten Kosten mehrere Zehntausend Schweizer Franken betragen können, und akzeptieren dieses Risiko.
Der Organisator haftet unter keinen Umständen für die Begleichung dieser Kosten. Ein Rückgriff gegen den Organisator ist ausgeschlossen.
5. Anmeldungen und Leistungen (art. 23-30)
Art. 23 Anmeldung
Personen, die am Lauf Sierre-Zinal teilnehmen möchten, müssen sich über die offizielle Website dieses Laufs oder seines offiziellen Zeitnehmers anmelden, entsprechend den vom Organisator jährlich bekannt gegebenen Modalitäten. Eine Anmeldung vor Ort am Tag des Laufs Sierre-Zinal ist grundsätzlich für sämtliche Kategorien und Wettkämpfe nicht möglich.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist je nach Wettkampf begrenzt:
- Für den Erwachsenenlauf Sierre-Zinal:
- Die Kategorie « Touristen » ist auf [4'000] Teilnehmende begrenzt;
- Die Kategorie « Läufer » ist auf [2’100] Teilnehmende begrenzt.
- Die Kategorie « Juniors » von Chandolin nach Zinal ist auf [250] Teilnehmende begrenzt.
- Der Kinderlauf « 5 Hindernisse » in Sierre ist auf [500] Teilnehmende begrenzt.
Der Organisator behält sich das Recht vor, die maximale Teilnehmerzahl von Jahr zu Jahr anzupassen.
Der Organisator behält sich ferner das Recht vor, ein Voranmeldungssystem für Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden des Bezirks Sierre einzuführen. Im Zweifelsfall ist die Wohnsitzbestätigung zum Zeitpunkt der Voranmeldung maßgebend. Der Wohnsitz wird durch die zuständigen Gemeindebehörden überprüft. Die Übertragung einer Startnummer von einer ansässigen Person auf eine nicht ansässige Person ist nicht zulässig.
Wird das ursprünglich festgelegte Kontingent der Voranmeldungen überschritten, wird unter den Vorangemeldeten eine Auslosung durchgeführt. Die Voranmeldung ist kostenlos.
Art. 24 Anmeldegebühren
Die Anmeldegebühren belaufen sich, außer Optionen (vgl. Art. 30 Optionen unten), auf:
- CHF [110].– für die Kategorien « Touristen » und « Läufer » des Parcours Sierre-Zinal;
- CHF [30].– für den Juniorenlauf Chandolin-Zinal ;
- CHF [15].– für den Kinderlauf.
Allfällige Bankgebühren, die von bestimmten Finanzinstituten erhoben werden, gehen nicht zu Lasten des Organisators. Die oben genannten Beträge sind Nettobeträge ohne Bankspesen.
Die Anmeldung ist persönlich, namentlich, verbindlich und endgültig. Sie unterliegt keinerlei Rückerstattung aus welchem Grund auch immer (vgl. Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr) und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden, es sei denn, das vorliegende Reglement sieht ausdrücklich etwas anderes vor (insbesondere Art. 32 Änderung der Zuteilung der Startnummern und der Daten).
Der Organisator behält sich das Recht vor, die oben genannten Anmeldegebühren von Jahr zu Jahr anzupassen.
Die Anmeldegebühren sind im Voraus zu entrichten und bewirken die verbindliche Teilnahme am Lauf.
Art. 25 Leistungen, die in der Anmeldegebühr enthalten sind
Die Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal und die Bezahlung der Anmeldegebühr (vgl. Art. 24 Anmeldegebühren oben) berechtigen, unter Vorbehalt einer anderslautenden Entscheidung des Organisators, zu:
- der Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal;
- der Nutzung des kostenlosen Shuttles (Art. 26 kostenlose Pendelbusse unten), welcher den Bahnhof Sierre (vor dem Restaurant Le Bourgeois, Av. du Rothorn 2, 3960 Sierre) mit dem Start des Erwachsenenparcours verbindet, oder der Nutzung der Sonderbusse aus dem Val d’Anniviers zum Preis von CHF [12].– (Art. 27 Busse aus dem Val d'Anniviers unten);
- dem Transport der persönlichen Gegenstände des Teilnehmers von Sierre nach Zinal (Art. 28 Transport der persönlichen Sachen unten);
- der Verpflegung entlang der Strecke und im Ziel;
- einer Mahlzeit nach dem Lauf im Hauptzelt in Zinal;
- einer Massage nach dem Lauf, je nach Verfügbarkeit;
- dem Erhalt einer Medaille, sofern der Teilnehmer die gesamte Strecke unter Einhaltung der Zeitlimits (vgl. Art. 21 Zeitgrenzen) absolviert und sämtliche Kontrollposten sowie die Ziellinie passiert hat;
- dem Erhalt eines Erinnerungsgeschenks, vorbehaltlich verfügbarer Bestände;
- der Nutzung der Duschen im Ziel in Zinal (Art. 29 Duschen unten);
- einem Diplom;
- der kostenlosen Rückfahrt mit dem Bus von Zinal nach Sierre gegen Vorlage der Startnummer;
- der Aufnahme in die offizielle Rangliste des Laufs Sierre-Zinal (alphabetisch für die Kategorie « Tourist »).
Der Teilnehmer kann im Rahmen der Anmeldung zudem optionale Leistungen hinzubuchen (vgl. Art. 30 Optionen unten).
Der Organisator behält sich das alleinige Ermessen vor, die oben aufgeführten Leistungen entsprechend den Wetterbedingungen, der gesundheitlichen Lage oder sonstigen Umständen zu ändern, selbst wenn diese ihm zuzurechnen sind. Auch im Falle einer Reduktion der Leistungen besteht kein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Anmeldegebühr, sofern der Organisator nichts anderes entscheidet (vgl. auch Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr).
Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, den Newsletter des Laufs Sierre-Zinal zu erhalten. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Ungeachtet einer Abmeldung erhält der Teilnehmer oder sein Vertreter weiterhin die vor dem Lauf erforderlichen Informationen, insbesondere die Zuteilung zum Startblock sowie die Startzeit.
Art. 26 Kostenlose Pendelbusse
Der Organisator stellt kostenlose Shuttleverbindungen zur Verfügung, welche das Restaurant Le Bourgeois im Stadtzentrum von Sierre am Morgen des Laufs mit dem Start des Erwachsenenparcours verbinden. Für den Juniorenlauf Chandolin-Zinal sind keine Shuttlebusse vorgesehen.
Für die Kategorie « Touristen » verkehrt der kostenlose Shuttle alle 10 Minuten von [03:30] bis [04:30] für die Blöcke 1–2–3 sowie von [05:05] bis [05:45] für die Blöcke 4–5–6.
Für die Kategorie « Läufer » verkehrt der kostenlose Shuttle alle 10 Minuten von [09:30] bis [10:45].
Teilnehmer der Kategorien « Touristen » oder « Läufer », die bei der Anmeldung die Option Unterkunft und/oder Frühstück im Restaurant Le Bourgeois (vgl. Art. 30 Optionen) gebucht haben, begeben sich bitte zum Bahnhof, um dort den kostenlosen Shuttle zu benutzen.
Art. 27 Busse aus dem Val d'Anniviers
Die Abfahrtszeiten und Abfahrtsorte der Sonderbusse am Morgen des Erwachsenenlaufs Sierre-Zinal aus dem Val d’Anniviers sind wie folgt:
- Abfahrt von Zinal Seilbahn (über Ayer und Vissoie):
- um [03h00] (Grossteil der Busse) und dann um [04h15] (beschränkte Platzzahl) für die Kategorie « Touristen » ;
- um [09h15] für die Kategorie « Läufer ».
- Abfahrt von Grimentz Seilbahn (über St-Jean, Mayoux und Vissoie):
- um [03h00] (Grossteil der Busse) und dann um [04h15] (beschränkte Platzzahl) für die Kategorie « Touristen » ;
- um [09h15] für die Kategorie « Läufer ».
- Abfahrt von Chandolin Post (über St-Luc und Vissoie):
- um [03h00] für die Kategorie « Touristen » ;
- um [08h51] (Linienbus) für die Kategorie « Läufer ».
Die Anzahl der Busse aus dem Val d’Anniviers ist begrenzt. Für jeden Teilnehmer, der dieses Transportmittel benutzen möchte, wird eine Gebühr von CHF 12.– erhoben. Für Generalabonnemente (GA), Halbtaxabonnemente oder sonstige Ermässigungen wird kein Rabatt gewährt.
Die Ankunft in Sierre ist ungefähr eine Stunde nach der jeweiligen Abfahrt vorgesehen.
Alle Busse halten beim Start des Erwachsenenlaufs sowie anschliessend beim Restaurant Le Bourgeois im Stadtzentrum von Sierre (Av. du Rothorn 2, 3960 Sierre). Teilnehmer, die ihre Startnummer noch nicht abgeholt haben, müssen beim Restaurant Le Bourgeois aussteigen, ihre Startnummer im Rathaus abholen und anschliessend den kostenlosen Shuttle benutzen, der alle 10 Minuten beim Restaurant Le Bourgeois abfährt (vgl. Art. 26 kostenlose Pendelbusse oben).
Art. 28 Transport persönlicher Sachen
Die persönlichen Gegenstände der Teilnehmer werden kostenlos von Sierre nach Zinal und, für den Juniorenlauf, von Chandolin nach Zinal transportiert. Sie werden in Lastwagen gesammelt:
- Für den Erwachsenenlauf Sierre-Zinal: am Morgen des Laufs am Start in Sierre.
- Für den Juniorenlauf Chandolin-Zinal: am Morgen des Laufs am Start in Chandolin.
Der Organisator lehnt jegliche Haftung für Verlust oder Diebstahl der transportierten persönlichen Gegenstände ab. Mit der Übergabe der Gegenstände in die Lastwagen bestätigt der Läufer, dass diese ordnungsgemäss verpackt und für die vorgesehene Transportart geeignet sind. Jegliche Haftung des Organisators für Schäden infolge des Transports ist ausgeschlossen.
Der Transport erfolgt auf eigene Gefahr der Eigentümer der persönlichen Gegenstände.
Die persönlichen Gegenstände sind am selben Tag in Zinal bis spätestens 19:00 Uhr gegen Vorlage der Startnummer abzuholen.
Art. 29 Duschen
Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal (Junioren- und Erwachsenenstrecken) haben nach dem Zieleinlauf Zugang zu den in Zinal befindlichen Duschen. Die Duschen schließen um [19:00] Uhr.
Voraussetzung für den Zugang zum Massageservice ist das vorherige Duschen. Der Massageservice endet um [17:00] Uhr.
Der Zugang zu den Duschen im Zielbereich ist ausschließlich den zum Lauf Sierre-Zinal angemeldeten Teilnehmern vorbehalten.
Art. 30 Optionen
Teilnehmer des Parcours Sierre-Zinal können bei der Anmeldung folgende Optionen wählen, vorbehaltlich verfügbarer Plätze oder Kapazitäten:
- Option Frühstück, das am Morgen des Laufs in Sierre grundsätzlich im Restaurant Le Bourgeois serviert wird. Diese Option umfasst: Tee, Kaffee, Fruchtsaft, Müsli, Brot, Konfitüre, Butter und Obst;
- Option Unterkunft in Sierre am Abend vor dem Erwachsenen- und Juniorenlauf des Laufs Sierre-Zinal. Diese Option umfasst eine Matratze. Die Unterkunft für die Kategorie « Läufer » befindet sich in den Schutzräumen des Restaurants Le Bourgeois in Sierre, und die Unterkunft für die Kategorie « Touristen » befindet sich in der Turnhalle Goubing.
Der Organisator behält sich das Recht vor, den Teilnehmern bei der Anmeldung weitere Optionen anzubieten.
Diese Optionen sind bei der Anmeldung als Zusatzleistungen zu bezahlen. Die Option Frühstück kostet mindestens CHF [15].– und die Option Unterkunft mindestens CHF [25].–. Der Organisator behält sich das Recht vor, diese Beträge von einer Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal zur nächsten anzupassen.
Ein Stand « Unterkunft » ist grundsätzlich im Saal des Rathauses von Sierre für Auskünfte sowie allfällige Zahlungen am Freitag vor dem Erwachsenen- und Juniorenlauf des Laufs Sierre-Zinal von [13:30] bis [18:30] vorhanden. Teilnehmer, die die Option Unterkunft gewählt haben und nach [18:30] eintreffen, können sich direkt zur Unterkunft begeben, wo ein Sicherheitsmitarbeiter sie zu ihrem Schlafplatz weist.
Die Optionen sind im Voraus zu bezahlen, damit sie vom Organisator bestätigt werden.
6. Abholung und Änderung der Zuteilung der Startnummern (art. 31-32)
Art. 31 Abholung der Startnummern
Die Startnummern sind – unter Vorbehalt einer Änderung durch den Organisator – wie folgt abzuholen:
- Für den Kinderlauf: am Freitag des Laufs bis [30] Minuten vor dem Start im Rathaus von Sierre.
- Für den Erwachsenenlauf Sierre-Zinal: am Vortag des Laufs von [13:30] bis [19:30] sowie am Lauftag von [03:00] bis [06:00] und von [08:00] bis [11:00] im Rathaus von Sierre.
- Für den Juniorenlauf Chandolin-Zinal: am Vortag des Laufs von [13:30] bis [19:30] im Rathaus von Sierre oder am Lauftag am Start in Chandolin ab [08:00] Uhr.
Eine Drittperson kann die Startnummer für einen Freund oder ein Familienmitglied abholen, sofern ein Nachweis der Anmeldung der betreffenden Person vorgelegt wird.
Art. 32 Änderung der Zuteilung der Startnummern und der Daten
Jeder Wechsel von der Kategorie « Touristen » zur Kategorie « Läufer » beziehungsweise von der Kategorie « Läufer » zur Kategorie « Touristen » ist strengstens untersagt.
Ab dem [22]. Juli des laufenden Jahres sind Änderungen der Startnummer und/oder des Namens nicht mehr möglich. Anmeldeoptionen können hingegen geändert und zurückerstattet werden.
Ein Austausch der Startnummer ist je nach Nachfrage möglich. Ein Anspruch auf einen solchen Austausch besteht jedoch nicht; er liegt im alleinigen Ermessen des Organisators.
Die Übertragung einer Startnummer ist bis einschliesslich [21]. Juli möglich und unterliegt einer Gebühr von CHF [25.–]. Die Übertragung erfolgt durch Ausfüllen des offiziellen Formulars für den Startnummernwechsel, abrufbar unter:
https://www.sierre-zinal.com/de/startnummernubertragung-2823.html
Der entsprechende Betrag ist im Voraus zu entrichten, damit die Übertragung gültig wird.
7. Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr und Ausschluss der Haftung (art. 33-35)
Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr
Vorbehaltlich des Abschlusses einer Annullationsversicherung (siehe Art. 34 Annullationsversicherung unten) wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht am Lauf Sierre-Zinal teilnimmt, unabhängig vom jeweiligen Grund.
Dasselbe gilt, wenn die Parcours des Laufs Sierre-Zinal aufgrund von Wetterbedingungen geändert oder verkürzt werden müssen oder wenn ein oder mehrere Läufe aus denselben Gründen abgesagt werden (siehe Art. 12. Vorbehalt wegen Wetterbedingungen).
Im Falle einer Annullierung oder Änderung des Laufs Sierre-Zinal aufgrund der gesundheitlichen Lage, ausserordentlicher Umstände (siehe Art. 13 Vorbehalt für aussergewöhnliche Situationen) oder aus sonstigen Gründen entscheidet der Organisator nach seinem alleinigen Ermessen über eine Rückerstattung der Anmeldegebühr (keine, teilweise oder vollständige Rückerstattung).
Wird der Lauf Sierre-Zinal annulliert, werden die von den Teilnehmern abgeschlossenen Optionen (siehe Art. 30 Optionen) hingegen vollständig zurückerstattet.
Ein Anspruch auf Übertragung der Anmeldung auf eine spätere Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal besteht in keinem Fall.
Art. 34 Annullationsversicherung
Bei der Anmeldung kann der Teilnehmer eine Annullationsversicherung gemäss den Bedingungen des offiziellen Zeitnehmers des Laufs Sierre-Zinal ([Europäische Reiseversicherungs AG – ERV]) abschliessen. Informationen sind verfügbar unter: [https://datasport.com/de/erv/].
Diese Versicherung wird ausschliesslich vom offiziellen Zeitnehmer des Laufs Sierre-Zinal angeboten. Der Lauf Sierre-Zinal sowie der Organisator schliessen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dieser Annullationsversicherung ausdrücklich aus.
Die genannte Annullationsversicherung ist nicht gültig im Falle einer Annullierung oder Änderung des Rennkonzepts, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen (siehe Art. 13 Vorbehalt für aussergewöhnliche Situationen). Sie gilt ausschliesslich im Falle von Unfall oder Krankheit des Teilnehmers (siehe die allgemeinen Versicherungsbedingungen des offiziellen Zeitnehmers unter [https://datasport.com/de/erv/]).
Art. 35 Ausschluss der Haftung
Der Organisator übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstahl oder Verluste im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal, sei es auf der Strecke oder ausserhalb des markierten Weges.
Jeder Teilnehmer haftet ausschliesslich für Schäden oder Verletzungen, die er Drittpersonen zufügt, ohne jeglichen Rückgriffsanspruch gegenüber dem Organisator.
Teilnehmer, die den markierten Weg vorsätzlich verlassen, unterstehen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der Verantwortung des Organisators.
8. Eingeladene Läufer (art. 36-40)
Art. 36 Einladungen und Voraussetzungen
Einladungen werden vom Organisator nach seinem alleinigen Ermessen an Läuferinnen und Läufer, Teams oder Elite-Athleten vergeben (unabhängig vom Geschlecht, der « eingeladene Läufer », gemeinsam die « eingeladenen Läufer »).
Bei der Vergabe von Einladungen berücksichtigt der Organisator insbesondere folgende Kriterien:
- eine mögliche Zielzeit unter [2h50] bei Männern und unter [3h20] bei Frauen;
- nachgewiesene Erfahrung im Berglauf und/oder Trailrunning;
- Leistungsnachweise auf der Bahn ([5 km], [10 km], Halbmarathon und Marathon).
Ein Anmeldeformular für Läuferinnen und Läufer sowie Elite-Athleten, die am Lauf Sierre-Zinal teilnehmen möchten, ist auf der offiziellen Website verfügbar unter:
https://www.sierre-zinal.com/de/registrierungsformular-172.html
Nicht eingeladene Läufer, Teams oder Athleten haben keinerlei Anspruch darauf, das Ausbleiben einer Einladung anzufechten.
Art. 37 Arten von Einladungen
Es bestehen verschiedene Arten von Einladungen, die kumuliert werden können:
- Transportbeitrag: Der Organisator kann nach seinem alleinigen Ermessen einen Beitrag an die Transportkosten des eingeladenen Läufers von dessen Wohnort nach Zinal leisten. Unterkunfts- und Verpflegungskosten in Zinal werden vom Organisator nicht übernommen.
- Unterkunft – [4 Übernachtungen] in Zinal: Der Organisator übernimmt für den eingeladenen Läufer maximal vier [4] Übernachtungen in Zinal in der Woche des Laufs Sierre-Zinal. Die Verpflegung ist eingeschlossen und geht zu Lasten des Organisators.
- Unterkunft – [4 Übernachtungen] in Zinal unter Vorbehalt: Diese Einladung entspricht der Einladung « Unterkunft – [4] Übernachtungen in Zinal ». Bei Ankunft in Zinal hat der eingeladene Läufer oder dessen Vertreter dem Organisator einen Betrag von CHF [90].– pro Tag zu entrichten. Dieser Betrag wird zurückerstattet
- wenn der eingeladene Läufer den unveränderten Erwachsenen-Parcours Sierre-Zinal in weniger als [2h50] (Herren) oder [3h20] (Damen) absolviert; oder
- nach dem alleinigen Ermessen des Organisators unter Berücksichtigung der Umstände, die dazu geführt haben, dass die genannten Leistungszeiten nicht erreicht wurden oder der Lauf aufgegeben wurde.
- Kostenlose Startnummer: Der Organisator stellt dem eingeladenen Läufer eine Startnummer unentgeltlich zur Verfügung.
- Kostenpflichtige Startnummer: Der Organisator garantiert dem eingeladenen Läufer gegen Zahlung von CHF [110].– die Zuteilung einer Startnummer für den Lauf Sierre-Zinal.
Art. 38 Aufpreis im Fall der Nichteinhaltung der Zeitlimits
Darüber hinaus kann der Organisator je nach Umständen und nach seinem alleinigen Ermessen vom eingeladenen Läufer, gesamtschuldnerisch mit dessen Vertreter oder Team, einen Zuschlag von bis zu CHF [500].– verlangen, sofern die festgelegten Leistungszeiten nicht eingehalten wurden.
Dieser Zuschlag kann insbesondere Verwaltungsaufwand, die Rückerstattung der dem eingeladenen Läufer zur Verfügung gestellten Startnummer sowie eine Entschädigung für einen allfälligen Imageschaden (z.B. Kommunikationskosten) umfassen.
Bei der Entscheidung über die Erhebung dieses Zuschlags berücksichtigt der Organisator insbesondere: das fehlende ernsthafte sportliche Engagement des eingeladenen Läufers, seines Vertreters oder seines Teams hinsichtlich des Laufs Sierre-Zinal; die Behandlung des Laufs als blossen Vorbereitungswettkampf und nicht als sportliches Ziel; oder das Fehlen eines erkennbaren Willens, eine wettbewerbsfähige Leistung zu erbringen.
Art. 39 Zusätzliche Verpflichtungen der eingeladenen Läufer
Die eingeladenen Läufer verpflichten sich zusätzlich zu den zuvor genannten Verpflichtungen (siehe Abschnitt Rechte und Verpflichtungen der Teilnehmer des Reglements):
- an Pressekonferenzen, an vom Organisator organisierten Aktivitäten sowie an offiziellen Veranstaltungen, zu denen sie eingeladen werden, teilzunehmen. In diesem Zusammenhang haben sich die zehn [10] besten eingeladenen männlichen und weiblichen Läufer am Tag vor ihrem Lauf zu einer öffentlichen Präsentation nach Sierre zu begeben;
- an der Preisverleihung teilzunehmen, sofern sie davon betroffen sind;
- spätestens [20 Minuten] vor dem Start des Wettkampfs an der Startlinie anwesend zu sein. Die Startzeit wird mindestens eine Woche im Voraus, unter Vorbehalt der Wetterbedingungen, mitgeteilt;
- am offiziellen Brunch teilzunehmen, sofern sie vom Organisator eingeladen werden. Datum und Uhrzeit werden mindestens drei [3] Wochen im Voraus bekanntgegeben.
Art. 40 Wahrnehmung der Einladung
Der eingeladene Läufer ist verpflichtet, seine Einladung zum Lauf Sierre-Zinal unabhängig von deren Art wahrzunehmen und in angemessen vorbereitetem Zustand am Wettkampf teilzunehmen.
Erscheint der eingeladene Läufer nicht am Start des Laufs Sierre-Zinal, ohne zuvor ein ärztliches Attest eingereicht zu haben, das seine Teilnahme aus medizinischen Gründen als unmöglich bestätigt, so wird er zu zukünftigen Ausgaben des Laufs Sierre-Zinal nicht mehr eingeladen, es sei denn, er entrichtet dem Organisator einen Pauschalbetrag von CHF [500].–.
Dieser Pauschalbetrag umfasst die Anmeldegebühr sowie eine Entschädigung für den administrativen Aufwand des Organisators und für den der Veranstaltung entstandenen Imageschaden.
Hat der eingeladene Läufer zudem von einer vom Organisator finanzierten Unterkunft vor oder nach dem Lauf sowie von kostenlosen Mahlzeiten profitiert und kommt er seiner Einladung ohne triftigen Grund nicht nach, so hat er zusätzlich zum vorgenannten Betrag von CHF [500].– dem Organisator einen Pauschalbetrag von CHF [90].– pro Übernachtung zu erstatten, um für zukünftige Ausgaben des Laufs Sierre-Zinal wieder eingeladen werden zu können.
9. Preisgelder (art. 41-44)
Art. 41 Preisgelder je nach Platzierung und Zeit
Für die Kategorie « Läufer » des Erwachsenen-Parcours werden Zeitprämien gemäss der nachstehenden Tabelle an die schnellsten Teilnehmer vergeben (Zeitprämien).
Für die Kategorien Veteranen I bis III, Frauen I bis II sowie für den Junioren-Lauf Chandolin-Zinal werden Rangprämien an die jeweils schnellsten Teilnehmer ihrer Kategorien vergeben.
Für die Berechnung der Prämien gilt die offizielle Zeit ab dem Startschuss und nicht der Zeitpunkt des Überquerens der Startlinie.
Der Organisator behält sich das Recht vor, diese Prämien von einer Ausgabe zur nächsten nach seinem alleinigen Ermessen zu ändern.
Um Anspruch auf Prämien zu haben, müssen Teilnehmer der Kategorie « Läufer » zum offiziellen Startzeitpunkt im vom Organisator zugewiesenen Startblock anwesend sein. Für Teilnehmerinnen, die ab 11:00 Uhr starten, wird kein Preisgeld vergeben.
Art. 42 Startgeld
Der Organisator kann auch nach eigenem Ermessen Startgelder an die eingeladenen Läufer ausbezahlen. Der Betrag wird einseitig vom Organisator, entsprechend der Verdienste und der Vorgeschichte des eingeladenen Läufers beim Lauf Sierre-Zinal, festgesetzt.
Art. 43 RekordPrämie
Im Falle eines neuen Streckenrekords auf dem offiziellen Erwachsenen-Parcours des Laufs Sierre-Zinal beträgt die Rekordprämie zunächst CHF 2'000.–.
Wird der Rekord nicht gebrochen, erhöht sich die Prämie jedes Jahr um CHF 1'000.–, bis der Rekord erzielt wird.
Die aktuellen Rekorde lauten:
- 2h25’34’’ bei den Männern (2024);
- 2h49’20’’ bei den Frauen (2019).
Für den Junioren-Parcours sowie für den Kinderlauf wird keine Rekordprämie ausgerichtet.
Art. 44 Verleihung der Preisgelder
Vor oder nach der offiziellen Preisverleihung werden keine Preisgelder ausbezahlt. Teilnehmer, die Anspruch auf ein Preisgeld haben, müssen persönlich an der Preisverleihung teilnehmen, um ihr Preisgeld zu erhalten. Eine Zusendung von Preisgeldern erfolgt grundsätzlich nicht, ausser bei zwingenden und entsprechend nachgewiesenen Gründen.
Wird ein Teilnehmer mit Anspruch auf ein Preisgeld einer Dopingkontrolle unterzogen, wird die Auszahlung des Preisgeldes bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses der betreffenden Kontrolle ausgesetzt.
Im Falle eines positiven Testergebnisses werden sämtliche Preisgelder automatisch aberkannt.
Weitere Konsequenzen eines nachgewiesenen Dopingfalls richten sich nach Art. 50 Erwiesener Dopingfall.
10. Disqualifikation und Ausschluss aus dem Rennen (art. 45-48)
Art. 45 Disqualifikation
Jeder Teilnehmer, der eine oder mehrere Bestimmungen dieses Reglements verletzt, wird vom Lauf Sierre-Zinal disqualifiziert.
Zusätzlich zur Disqualifikation ist der betreffende Teilnehmer verpflichtet:
- sämtliche erhaltenen Preisgelder vollständig zurückzuerstatten (Preisgelder nach Platzierung und Zeit, Startbonus oder Rekordprämie; siehe Art. 41 Preisgelder entsprechend des Platzes und der Zeit, Art. 42 Startgeld und Art. 43 Rekord-Prämie);
- sämtliche gewährten Unterkunfts- und Verpflegungskosten vollständig zu erstatten (Einladung – Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal, siehe Art. 37 Einladungsarten), sowie allfällige Transportkosten, die vom Organisator übernommen wurden (Einladung – Transportbeitrag, siehe Art. 37 Einladungsarten);
-
die Anmeldegebühr in Höhe von CHF [110].– zurückzuerstatten, sofern es sich um einen eingeladenen Läufer handelte.
Dasselbe gilt, wenn das Umfeld des betreffenden Teilnehmers, insbesondere Vertreter, Agenten, Team-Manager oder sonstige private Personen, eine oder mehrere Bestimmungen dieses Reglements verletzen.
Um eine Disqualifikation anzufechten, hat der disqualifizierte Läufer innerhalb von [48 Stunden] nach Mitteilung der Disqualifikation beim Organisator formell Einsprache einzulegen, andernfalls verwirkt er sein Anfechtungsrecht. Die Einsprache ist schriftlich per Brief oder E-Mail zu richten an:
Association Sierre-Zinal
Rue Centrale 6
3960 Sierre
Schweiz
oder an:
War der Teilnehmer durch einen Agenten, Team-Manager oder eine andere private Person vertreten oder gehörte er einem Team mit eigener Rechtspersönlichkeit an, so haften diese gesamtschuldnerisch für die Rückerstattung sämtlicher in diesem Artikel genannten Beträge.
Art. 46 Reklamation
Jede Reklamation, die sich auf ein anderes Thema als eine Disqualifikation bezieht (siehe Art. 45 Disqualifikation oben), ist dem Organisator innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung der betreffenden Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal per E-Mail einzureichen.
Die Reklamation wird vom Organisator geprüft und schriftlich beantwortet.
Eine solche Reklamation begründet jedoch keinerlei Anspruch auf Rückerstattung von Kosten oder auf sonstige Entschädigung. Ein Recht auf Rückerstattung ist gemäss den vorstehenden Bestimmungen dieses Reglements ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe
Teilnehmer, die wegen Nichteinhaltung der Zeitlimits (siehe Art. 21 Zeitlimits) aus dem Rennen genommen werden, erhalten am Kontrollposten, an dem sie verspätet eintreffen, eine gestrichene Startnummer; zudem wird der Zeitmesschip entfernt. Die Startnummer darf als Andenken behalten werden.
Ein Teilnehmer, der den Lauf aufgibt, hat sich beim Verantwortlichen des nächstgelegenen Verpflegungspostens oder spätestens im Ziel zu melden. Mit dieser Meldung gilt der Teilnehmer als aus dem Rennen genommen.
Der Organisator sorgt für den Rücktransport von Teilnehmern, die den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal aufgeben, jedoch ausschliesslich, wenn die Aufgabe bei den Verpflegungsposten Chandolin oder Tignousa erfolgt. Teilnehmer, die in Chandolin aufgeben, können gegen Vorlage ihrer Startnummer kostenlos den PostBus benutzen. Der Rücktransport ab Tignousa erfolgt mittels einer vom Organisator bereitgestellten kostenlosen Shuttle-Verbindung. Nach diesen Posten müssen die Teilnehmer Zinal auf eigene Verantwortung und eigene Kosten erreichen.
Ab dem Zeitpunkt der Herausnahme aus dem Rennen oder der Aufgabe unterstehen die Teilnehmer nicht mehr der Verantwortung des Laufs Sierre-Zinal oder des Organisators.
Art. 48 Fortführung des Laufs trotz Neutralisierung
Jeder Teilnehmer, der aus dem Rennen genommen wurde und den Parcours dennoch fortsetzen möchte, darf dies erst tun, nachdem seine Startnummer gestrichen und der Zeitmesschip entfernt wurde.
Die Fortsetzung erfolgt ausschliesslich auf eigene Verantwortung, auf eigene Gefahr und in vollständiger Autonomie. Ab diesem Zeitpunkt untersteht der Teilnehmer nicht mehr der Verantwortung des Organisators.
11. Doping und die Folgen (art. 49-51)
Dopingpolitik von Sierre-Zinal
- Der Organisator hat die Bestimmungen des Reglements in Bezug auf Doping verschärft. Diese Bestimmungen sind von sämtlichen Teilnehmern sowie von Vertretern, Agenten, Team-Managern und sonstigen privaten Personen, die Athleten vertreten, im Rahmen der Anmeldung zu akzeptieren.
- Sierre-Zinal bekämpft seit vielen Jahren konsequent jede Form von Doping, indem systematisch Anti-Doping-Kontrollen (WADA) in der Kategorie « Läufer » durchgeführt werden. Diese Kontrollen werden weiterhin in Zusammenarbeit mit der World Mountain Running Association (WMRA), welche mit World Athletics kooperiert, durchgeführt.
- Mit der Anmeldung zu Sierre-Zinal und der damit verbundenen Annahme dieses Reglements verpflichtet sich jeder Athlet sowie dessen eingeladene Vertreter und Coaches im Falle eines nachgewiesenen Dopingvergehens, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Kapitel entstandenen Kosten und Aufwendungen des Organisators vollständig zu erstatten. Darüber hinaus kann eine zusätzliche Entschädigung für den im Zusammenhang mit der Einladung entstandenen Imageschaden verlangt werden.
- Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eingeladener Athleten haften Vertreter (einschliesslich Coaches), Agenten, Team-Manager, sonstige private Personen, die Athleten vertreten, und/oder Teams vertraglich und solidarisch im Sinne von Art. 143 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) für die Rückerstattung der vorstehend genannten Beträge. Sie verpflichten sich daher persönlich, sämtliche Prämien, Anmeldegebühren, Unterkunftskosten sowie sämtliche weiteren im Zusammenhang mit der Einladung entstandenen Kosten vollständig zurückzuerstatten und eine allfällige zusätzliche Entschädigung an die Association Sierre-Zinal zu leisten.
- Der Organisator behält sich das Recht vor, jede bestehende und zukünftige Zusammenarbeit mit Teilnehmern sowie mit Vertretern (einschliesslich Coaches), Agenten, Team-Managern, sonstigen privaten Personen, die Athleten vertreten, und/oder Teams nach einem positiven Dopingtest bei Sierre-Zinal auszusetzen. Gleiches gilt für Teilnehmer und deren Umfeld, die unter einer verschwiegenen provisorischen Suspendierung an Sierre-Zinal teilgenommen haben.
- Der Organisator behält sich ferner das Recht vor, betroffenen Athleten sowie deren vorgenanntem Umfeld die zukünftige Teilnahme zu untersagen, in der Überzeugung, dass der Kampf gegen Doping eine Sensibilisierung und Verantwortlichkeit auf allen Ebenen erfordert.
Art. 49 Doping
Jeder Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal verpflichtet sich:
- sich sämtlichen Urin-, Blut-, Haar- und/oder Speichelproben sowie den damit verbundenen Analysen zu unterziehen, die innerhalb von 30 Tagen vor dem Lauf Sierre-Zinal und bis zu 15 Tagen nach dem Lauf durchgeführt werden. Die durch diese Probenentnahmen und Analysen entstehenden Kosten werden direkt vom Organisator getragen;
- die jeweils aktuelle Verbotsliste gemäss dem Welt-Anti-Doping-Code (WADA) einzuhalten (https://www.wada-ama.org/fr/liste-des-interdictions#search-anchor) ;
- jede Einladung oder Aufforderung des Organisators, sei es vor Ort oder aus der Ferne (Telefon oder Videokonferenz), anzunehmen, um seine Wettkampftauglichkeit oder eine mögliche nachträgliche Deklassierung bzw. Sanktion zu besprechen;
- dem Organisator auf dessen Anfrage hin sämtliche Formulare von Anti-Doping-Kontrollen vorzulegen, die innerhalb von 30 Tagen vor dem Wettkampf und bis zu 15 Tagen nach dem Wettkampf durchgeführt wurden;
- dem Organisator von sich aus jede gegen ihn eingeleitete Anti-Doping-Untersuchung durch eine nationale oder internationale Anti-Doping-Instanz sowie jede provisorische oder definitive Suspendierung mitzuteilen, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder dem Organisator bekannt ist;
- der ausschliesslich anonymisierten Verwendung seiner Daten zu Forschungszwecken zuzustimmen. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch gemäss (Art. 54 Datenschutz).
Jede unzumutbare Pflichtverletzung, jede Verweigerung der Mitwirkung oder die Übermittlung unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Zusammenhang mit Anti-Doping-Kontrollen kann zum Ausschluss vor dem Wettkampf oder zur Disqualifikation nach dem Wettkampf führen, mit den im vorliegenden Reglement vorgesehenen Folgen (Art. 45 Disqualifikation).
Art. 50 Erwiesener Dopingfall
Liegt ein erwiesener Dopingfall eines Teilnehmers infolge eines positiven Tests vor, der innerhalb von drei (3) Monaten vor oder nach dem Lauf Sierre-Zinal oder im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal durchgeführt wurde, und beruht dieser auf einem rechtskräftigen Entscheid, oder werden die Resultate eines Teilnehmers nachträglich aufgrund einer rechtskräftigen Sanktion der zuständigen Anti-Doping-Behörden annulliert, die den Zeitraum des Laufs Sierre-Zinal umfasst, oder hätte der Teilnehmer aufgrund einer zum Zeitpunkt des Laufs bestehenden provisorischen Suspendierung nicht teilnehmen dürfen, so gilt der Teilnehmer als gedopt (« Erwiesener Dopingfall ») und wird für die betreffende Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal disqualifiziert (Art. 45 Disqualifikation).
Darüber hinaus hat der Teilnehmer dem Organisator zu erstatten bzw. zu bezahlen:
- sämtliche Preisgelder, die er für die betreffende Ausgabe erhalten hat (Preisgelder gemäss Art. 41 Preisgelder entsprechend der Platzierung und der Zeit, Art. 42 Startgeld und Art. 43 Rekordprämie) ;
- sämtliche Kosten für Unterkunft, Transport sowie alle weiteren Kosten, die der Organisator für ihn übernommen hat;
- die Anmeldegebühr von CHF [110], sofern es sich um einen eingeladenen Läufer handelte;
- sämtliche durch den positiven Test und dessen Folgen entstandenen Kosten (insbesondere Verwaltungs- und Gerichtskosten);
- eine pauschale Entschädigung von CHF 10'000 für die Verletzung des vorliegenden Reglements sowie der grundlegenden Anti-Doping-Werte des Laufs Sierre-Zinal, unbeschadet des Rechts des Organisators, zusätzlich den effektiven Schaden – insbesondere Imageschaden – geltend zu machen.
War der Teilnehmer durch Vertreter (einschliesslich Coaches), Agenten, Teammanager, andere Privatpersonen vertreten oder beraten oder gehörte er einer juristischen Person (Team) an, so haften diese solidarisch für die Rückerstattung und Bezahlung sämtlicher in dieser Bestimmung genannten Beträge.
Art. 51 Weitere Folgen eines erwiesenen Dopingfalls
Der Organisator behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen dem Teilnehmer, gegen den ein Erwiesener Dopingfall (Art. 50 Erwiesener Dopingfall) festgestellt wurde, für eine bestimmte Anzahl von Jahren jede zukünftige Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal zu untersagen. Der Organisator behält sich ferner das Recht vor, für denselben Zeitraum auch den Vertretern des Teilnehmers (einschliesslich Coaches), Agenten, Teammanagern, anderen Privatpersonen, die Athleten vertreten, und/oder Teams sowie den von diesen vertretenen Athleten die Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal zu untersagen.
Bei der Ausübung dieses Ermessens berücksichtigt der Organisator die besonderen Umstände des Einzelfalls.
Eine Reklamation gemäss Art. 46 Reklamation kann eingereicht werden. Jeder weitere Rechtsweg ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Geistiges Eigentum und Datenschutz (Art. 52–54)
Art. 52 Recht am eigenen Bild
Der Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal sowie seine Vertreter (einschliesslich Coaches), Agenten, Team-Manager, sonstige private Personen, welche Athleten vertreten, und/oder Teams, gestatten dem Organisator die Verwendung von Bildmaterial, Fotos und Videos, auf denen sie erscheinen können.
Jeder Wettkampfteilnehmer, einschliesslich des oben genannten Umfelds, verzichtet ausdrücklich darauf, sich im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal auf sein Recht am eigenen Bild zu berufen, ebenso wie auf jeglichen Rechtsanspruch gegenüber dem Organisator und dessen zugelassenen Partnern hinsichtlich der Verwendung seines Bildes.
Nur der Organisator kann dieses Recht am Bild mittels Akkreditierung oder entsprechender Lizenz an Medien weitergeben.
Alle Teilnehmer sowie deren Vertreter (einschliesslich Coaches), Agenten, Team-Manager, sonstige private Personen, welche Athleten vertreten, und/oder Teams werden darüber informiert, dass der Lauf Sierre-Zinal eine populäre und medienwirksame Veranstaltung ist, die von einer grossen Gemeinschaft, Sponsoren und Behörden verfolgt wird, und dass im Rahmen dieser Veranstaltung öffentliche Mitteilungen insbesondere über Medien und soziale Netzwerke gemacht werden.
Art. 53 Die Marke Sierre-Zinal
Jede Kommunikation über den Lauf Sierre-Zinal oder jede Verwendung von Bildern des besagten Laufs hat unter Wahrung des Namens der Veranstaltung, der eingetragenen Marken und mit vorgängiger offizieller Zustimmung des Organisators zu erfolgen.
Art. 54 Datenschutz
Gemäss der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung verfügt jeder Teilnehmer über ein Recht auf Auskunft und Berichtigung der ihn betreffenden Daten.
Die Informationen werden im Rahmen der Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal erhoben, um den ordnungsgemässen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und den organisatorischen Bedürfnissen zu dienen, insbesondere um jeden Teilnehmer individuell zu identifizieren und ihm vor, während oder nach dem Lauf Sierre-Zinal sämtliche mit seiner Teilnahme zusammenhängenden Informationen zu übermitteln.
Die Ergebnisse des Laufs Sierre-Zinal werden auf der Website des offiziellen Zeitmesspartners des Laufs Sierre-Zinal sowie auf der Website des Laufs Sierre-Zinal veröffentlicht.
Der Lauf Sierre-Zinal verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nicht zu Marketingzwecken an Sponsoren und Partner des Laufs Sierre-Zinal weiterzugeben.
Sämtliche Daten der Teilnehmer werden für die Dauer von einem (1) Monat nach der Veranstaltung aufbewahrt.
Für sämtliche Fragen, zur Ausübung eines Widerspruchs gegen eine Datenverarbeitung, die über das für den ordnungsgemässen Ablauf des Laufs Sierre-Zinal Erforderliche hinausgeht, oder für ein Gesuch um Löschung seiner Daten aus den Resultaten, kann sich jeder Teilnehmer unter Nachweis seiner Identität an folgende Adresse wenden:
Association Sierre-Zinal
Rue centrale 6
3960 Sierre
Schweiz
oder an die E-Mail-Adresse:
Jedes Gesuch um Auskunft oder Berichtigung personenbezogener Daten wird nach Eingang der Anfrage so rasch wie möglich bearbeitet.
13. Anwendbares Recht im Streitfall (art. 55)
Art. 55 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für jeden Streitfall, der das vorliegende Reglement betrifft oder im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal steht, ist das Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für sämtliche Verfahren ist Sierre/Siders im Wallis.