DE
FR EN
Sierre-Zinal 2024 Samstag, 10. August, Anmeldung am 2. April
Start des Rennens in
00
00
00
00
Tage
Std
Min
SEK

7. Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr und Ausschluss der Haftung (art. 33-35)

Art. 33 Ausschluss der Rückerstattung der Anmeldegebühr

Unter Vorbehalt des Abschlusses einer Stornierungsversicherung (siehe Art.34 Stornierungsversicherung unten), wird die Anmeldegebühr nicht rückerstattet, falls der angemeldete Teilnehmer nicht am Lauf Sierre-Zinal teilnimmt, unabhängig jeglicher Begründung. Dasselbe gilt falls die Parcours des Laufs Sierre-Zinal wegen der Wetterbedingungen geändert oder verkürzt werden müssen oder falls ein Lauf/mehrere Läufe Sierre-Zinal aus denselben Gründen annulliert werden muss/müssen (siehe Art. 12. Vorbehalt wegen Wetterbedingungen).

Im Fall einer Annullierung oder Änderung des Laufs Sierre-Zinal, die auf der gesundheitlichen Lage oder auf aussergewöhnlichen Situationen beruhen (sieheArt. 13 Vorbehalt für aussergewöhnliche Situationen) oder wegen einer anderen Ursache, wird der Organisator des Laufs nach eigenem Ermessen über die Rückerstattung der Anmeldegebühr an die Teilnehmer entscheiden (keine, teilweise oder völlige Rückerstattung).

Sollte der Lauf Sierre-Zinal annulliert werden, werden jedoch die von den Teilnehmern abgeschlossenen Optionen (siehe Art. 30 Optionen) vollständig rückerstattet.

Die Teilnehmer haben auf keinen Fall das Recht, die Anmeldung auf die folgende Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal zu übertragen.

Art. 34 Stornierungsversicherung

Bei seiner Anmeldung kann der Teilnehmer eine Stornierungsversicherung gemäss der Modalitäten des offiziellen Zeitnehmers des Laufs Sierre-Zinal abschliessen.

Diese Versicherung wird vom offiziellen Zeitnehmer des Laufs Sierre-Zinal vorgeschlagen. Der Lauf Sierre-Zinal und der Organisator schliessen bereits jetzt jegliche Haftung im Zusammenhang mit dieser Stornierungsversicherung aus.

Die erwähnte Stornierungs-Unfall-Versicherung ist nicht gültig, falls das Konzept des Laufs, besonders aus gesundheitlichen Gründen (siehe Art. 13 Vorbehalt für aussergewöhnliche Situationen) annulliert oder geändert wird. Sie gilt in der Tat nur bei Unfall oder Krankheit des Teilnehmers (siehe allgemeine Bedingungen des erwähnten Zeitnehmers).

Art. 35 Ausschluss der Haftung

Der Organisator lehnt jede Haftung im Fall eines Unfalls, bei Diebstahl oder Verlust in Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal ab. Jeder Teilnehmer ist ausserdem verantwortlich für sämtliche Schäden oder Verletzungen, die er Drittpersonen zufügen könnte, und dies ohne jede Widerspruchsmöglichkeit gegen den Organisator.

Jeder Teilnehmer, der sich absichtlich vom markierten Weg entfernt, unterliegt nicht mehr der Haftung des Veranstalters.

Einwilligung zur Verwendung von Cookies

Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden.

Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.

Alle akzeptieren Alle ablehnen Meine Einstellungen