8. Eingeladene Läufer (art. 36-40)
Art. 36 Einladungen und Voraussetzungen
Einladungen werden vom Organisator nach seinem alleinigen Ermessen an Läuferinnen und Läufer, Teams oder Elite-Athleten vergeben (unabhängig vom Geschlecht, der « eingeladene Läufer », gemeinsam die « eingeladenen Läufer »).
Bei der Vergabe von Einladungen berücksichtigt der Organisator insbesondere folgende Kriterien:
- eine mögliche Zielzeit unter [2h50] bei Männern und unter [3h20] bei Frauen;
- nachgewiesene Erfahrung im Berglauf und/oder Trailrunning;
- Leistungsnachweise auf der Bahn ([5 km], [10 km], Halbmarathon und Marathon).
Ein Anmeldeformular für Läuferinnen und Läufer sowie Elite-Athleten, die am Lauf Sierre-Zinal teilnehmen möchten, ist auf der offiziellen Website verfügbar unter:
https://www.sierre-zinal.com/de/registrierungsformular-172.html
Nicht eingeladene Läufer, Teams oder Athleten haben keinerlei Anspruch darauf, das Ausbleiben einer Einladung anzufechten.
Art. 37 Arten von Einladungen
Es bestehen verschiedene Arten von Einladungen, die kumuliert werden können:
- Transportbeitrag: Der Organisator kann nach seinem alleinigen Ermessen einen Beitrag an die Transportkosten des eingeladenen Läufers von dessen Wohnort nach Zinal leisten. Unterkunfts- und Verpflegungskosten in Zinal werden vom Organisator nicht übernommen.
- Unterkunft – [4 Übernachtungen] in Zinal: Der Organisator übernimmt für den eingeladenen Läufer maximal vier [4] Übernachtungen in Zinal in der Woche des Laufs Sierre-Zinal. Die Verpflegung ist eingeschlossen und geht zu Lasten des Organisators.
- Unterkunft – [4 Übernachtungen] in Zinal unter Vorbehalt: Diese Einladung entspricht der Einladung « Unterkunft – [4] Übernachtungen in Zinal ». Bei Ankunft in Zinal hat der eingeladene Läufer oder dessen Vertreter dem Organisator einen Betrag von CHF [90].– pro Tag zu entrichten. Dieser Betrag wird zurückerstattet
- wenn der eingeladene Läufer den unveränderten Erwachsenen-Parcours Sierre-Zinal in weniger als [2h50] (Herren) oder [3h20] (Damen) absolviert; oder
- nach dem alleinigen Ermessen des Organisators unter Berücksichtigung der Umstände, die dazu geführt haben, dass die genannten Leistungszeiten nicht erreicht wurden oder der Lauf aufgegeben wurde.
- Kostenlose Startnummer: Der Organisator stellt dem eingeladenen Läufer eine Startnummer unentgeltlich zur Verfügung.
- Kostenpflichtige Startnummer: Der Organisator garantiert dem eingeladenen Läufer gegen Zahlung von CHF [110].– die Zuteilung einer Startnummer für den Lauf Sierre-Zinal.
Art. 38 Aufpreis im Fall der Nichteinhaltung der Zeitlimits
Darüber hinaus kann der Organisator je nach Umständen und nach seinem alleinigen Ermessen vom eingeladenen Läufer, gesamtschuldnerisch mit dessen Vertreter oder Team, einen Zuschlag von bis zu CHF [500].– verlangen, sofern die festgelegten Leistungszeiten nicht eingehalten wurden.
Dieser Zuschlag kann insbesondere Verwaltungsaufwand, die Rückerstattung der dem eingeladenen Läufer zur Verfügung gestellten Startnummer sowie eine Entschädigung für einen allfälligen Imageschaden (z.B. Kommunikationskosten) umfassen.
Bei der Entscheidung über die Erhebung dieses Zuschlags berücksichtigt der Organisator insbesondere: das fehlende ernsthafte sportliche Engagement des eingeladenen Läufers, seines Vertreters oder seines Teams hinsichtlich des Laufs Sierre-Zinal; die Behandlung des Laufs als blossen Vorbereitungswettkampf und nicht als sportliches Ziel; oder das Fehlen eines erkennbaren Willens, eine wettbewerbsfähige Leistung zu erbringen.
Art. 39 Zusätzliche Verpflichtungen der eingeladenen Läufer
Die eingeladenen Läufer verpflichten sich zusätzlich zu den zuvor genannten Verpflichtungen (siehe Abschnitt Rechte und Verpflichtungen der Teilnehmer des Reglements):
- an Pressekonferenzen, an vom Organisator organisierten Aktivitäten sowie an offiziellen Veranstaltungen, zu denen sie eingeladen werden, teilzunehmen. In diesem Zusammenhang haben sich die zehn [10] besten eingeladenen männlichen und weiblichen Läufer am Tag vor ihrem Lauf zu einer öffentlichen Präsentation nach Sierre zu begeben;
- an der Preisverleihung teilzunehmen, sofern sie davon betroffen sind;
- spätestens [20 Minuten] vor dem Start des Wettkampfs an der Startlinie anwesend zu sein. Die Startzeit wird mindestens eine Woche im Voraus, unter Vorbehalt der Wetterbedingungen, mitgeteilt;
- am offiziellen Brunch teilzunehmen, sofern sie vom Organisator eingeladen werden. Datum und Uhrzeit werden mindestens drei [3] Wochen im Voraus bekanntgegeben.
Art. 40 Wahrnehmung der Einladung
Der eingeladene Läufer ist verpflichtet, seine Einladung zum Lauf Sierre-Zinal unabhängig von deren Art wahrzunehmen und in angemessen vorbereitetem Zustand am Wettkampf teilzunehmen.
Erscheint der eingeladene Läufer nicht am Start des Laufs Sierre-Zinal, ohne zuvor ein ärztliches Attest eingereicht zu haben, das seine Teilnahme aus medizinischen Gründen als unmöglich bestätigt, so wird er zu zukünftigen Ausgaben des Laufs Sierre-Zinal nicht mehr eingeladen, es sei denn, er entrichtet dem Organisator einen Pauschalbetrag von CHF [500].–.
Dieser Pauschalbetrag umfasst die Anmeldegebühr sowie eine Entschädigung für den administrativen Aufwand des Organisators und für den der Veranstaltung entstandenen Imageschaden.
Hat der eingeladene Läufer zudem von einer vom Organisator finanzierten Unterkunft vor oder nach dem Lauf sowie von kostenlosen Mahlzeiten profitiert und kommt er seiner Einladung ohne triftigen Grund nicht nach, so hat er zusätzlich zum vorgenannten Betrag von CHF [500].– dem Organisator einen Pauschalbetrag von CHF [90].– pro Übernachtung zu erstatten, um für zukünftige Ausgaben des Laufs Sierre-Zinal wieder eingeladen werden zu können.