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Sierre-Zinal 2024 Samstag, 10. August, Anmeldung am 2. April
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13. Anwendbares Recht im Streitfall (art. 55)

Art. 55 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für jeden Streitfall, der das vorliegende Reglement betrifft oder im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal steht, ist das Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für sämtliche Verfahren ist Sierre/Siders im Wallis.

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