DE
FR EN
Sierre-Zinal 2024 Samstag, 10. August, Anmeldung am 2. April

13. Anwendbares Recht im Streitfall (art. 55)

Art. 55 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für jeden Streitfall, der das vorliegende Reglement betrifft oder im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal steht, ist das Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für sämtliche Verfahren ist Sierre/Siders im Wallis.

Indem Sie die Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um die Nutzererfahrung zu verbessern und Besucherstatistiken zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Hinweise lesen ok