4. Rechte und Verpflichtungen der Teilnehmer (art. 14-22)
Art. 14 Mindest- und Höchstalter
Für die Teilnahme an den Erwachsenenstrecken des Laufs Sierre-Zinal ist ein Mindestalter von [10] Jahren erforderlich.
Kategorie « Tourist »: ab [10] Jahren.
Kategorie « Läufer »: ab [18] Jahren.
Für diese Strecken ist kein Höchstalter festgelegt.
Der Juniorenlauf Chandolin-Zinal steht Kindern im Alter von [10] bis [17] Jahren offen. Nur Kinder unter [12] Jahren dürfen beim Juniorenlauf Chandolin-Zinal während der gesamten Strecke begleitet werden.
Der Kinderlauf steht Kindern im Alter von [4] bis [9] Jahren offen.
Das Alter wird nach dem laufenden Kalenderjahr berechnet.
Art. 15 Ausrüstung und körperliche Verfassung
Für den Lauf Sierre-Zinal wird kein besonderes Material verlangt. Da es sich jedoch um einen Lauf handelt, der auf über 2’000m Höhe stattfindet, müssen die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal ihre Ausrüstung auf eigene Verantwortung an die Wetterbedingungen anpassen.
Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal verpflichten sich, beim oben erwähnten Wettkampf in hervorragender Gesundheit und ausreichend trainiert anzutreten, in vollem Bewusstsein der Länge und der Besonderheit dieses Wettkampfs. Der Lauf Sierre-Zinal ist wirklich lang und anstrengend.
Für die Kategorie « Touristen », die in der Nacht startet, kann eine Lampe nützlich sein. Die Teilnehmer können ihre Lampen bei Tagesanbruch an ihre Bekannten abgeben. Vom Organisator ist keine Rückführung von Lampen vorgesehen.
Art. 16 Verlust oder Diebstahl von Gegenständen
Der Organisator lehnt jegliche Verantwortung im Fall von Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, Ausrüstung oder Material der Teilnehmen am Lauf Sierre-Zinal ab, sei es auf dem Parcours des Laufs Sierre-Zinal, während des Transports der persönlichen Gegenstände oder im Start- oder Zielbereich.
Sollte ein vom Teilnehmer verlorener Gegenstand vom Organisator gefunden werden, wird dieser Gegenstand vom Organisator nach Zinal gebracht. Der Teilnehmer, dem besagter Gegenstand gehört, muss den Organisator kontaktieren und nachdem sein Eigentum ermittelt wurde, seinen Gegenstand innerhalb von 2 Wochen nach dem Lauf Sierre-Zinal abholen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer seinen Gegenstand nicht mehr wiedererlangen will. Der Organisator kann dann darüber verfügen, wie er will.
Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt
Mit ihrer Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal, verpflichten sich die Teilnehmer, die Umwelt und die überquerten Naturgebiete zu respektieren. Dafür gilt besonders:
- Es ist strengstens verboten, seine Abfälle (Cremetuben, Papiere, Biomüll, Plastikverpackungen, …) auf dem Parcours zu hinterlassen. Bei jedem Verpflegungsposten sind Abfallbehälter aufgestellt, die unbedingt benutzt werden müssen.
- Sämtliche Teilnehmer müssen ihre Abfälle und Verpackungen aufheben, bis sie sie in den Abfalleimern entsorgen können, die bei den Verpflegungsposten aufgestellt sind oder bis sie sie an Bekannte entlang des Parcours abgeben können.
- Es muss unbedingt den markierten Wegen gefolgt werden, ohne Abkürzungen zu nehmen, mit Ausnahme der Abkürzungen des letzten Abstiegs (sieheArt. 18 Verpflichtung dem Parcours zu folgen). Durch das Abschneiden des Wegs entstehen nämlich schädliche Erosionen im Gelände.
Jeglicher Verstoss gegen die oben aufgeführten Verpflichtungen kann sanktioniert werden; je nach Schwere des Verstosses sogar mit der Disqualifizierung des betroffenen Teilnehmers (Art. 45 Disqualifikation).
Art. 18 Verpflichtung, dem Parcours zu folgen
Aus Sicherheitsgründen, wegen der sportlichen Gerechtigkeit und aus Umweltgründen (siehe Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt), ist es den Teilnehmern verboten, den vom Organisator markierten Parcours zu verlassen (siehe Art. 7 Erwachsenen-Parcours und Art. 18 Junioren- und Kinder-Parcours), unter Androhung der Disqualifikation (siehe Art. 45 Disqualifikation). Der Parcours ist mit gelben Zs, Fähnchen und feststehenden schwarzen Brettern mit dem Logo Sierre-Zinal markiert.
Beim letzten Abstieg nach Zinal, haben die Läufer jedoch die Gelegenheit, Abkürzungen zu zwei Punkten des Wegs zu nehmen.
Art. 19 Stöcke und Begleitungen
Die Stöcke sind auf allen Parcours des Laufs Sierre-Zinal verboten, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).
Das Tragen von Kopfhörern ist auf allen Strecken des Laufs Sierre-Zinal verboten und wird mit Disqualifikation bestraft (siehe Art. 45 Disqualifikation).
Es ist verboten, mit Begleitung zu laufen oder dass einem auf dem Parcours andere Personen, besonders Bekannte, oder andere nicht zum Lauf Sierre-Zinal angemeldete Läufer oder ein Hund folgen, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).
Art. 20 Verpflegung
Die Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal können auf dem gesamten Parcours von Verpflegungsposten profitieren, also selbst ausserhalb der Verpflegungszonen, solange die Umwelt respektiert wird (siehe Art. 17 Rücksichtnahme auf die Umwelt).
Der Organisator richtet entlang des Parcours offizielle Verpflegungsposten ein, und zwar bei:
- Beauregard, km [4] ;
- Ponchette, km [7.5] ;
- Chandolin, km [12] ;
- Tignousa, km [16] ;
- Hotel Weisshorn, km [20] :
- Nava (nur Wasser), km [24] ;
- Barneuza, km [27].
Aufgrund der logistischen Herausforderungen bei der Versorgung der Verpflegungsposten Beauregard und Ponchette ist die dort verfügbare Wassermenge begrenzt. Die Teilnehmer werden daher gebeten, das Wasser verantwortungsvoll zu verwenden und von einem übermäßigen Verbrauch abzusehen.
Die Begleitpersonen der Junioren (siehe Art. 14 Mindest-und Höchstalter) haben keinen Zugang zu den Verpflegungsposten, die vom Organisator eingerichtet werden.
Die erwähnten Teilnehmer, sowie ihre Verpflegungspersonen oder Bekannten, verpflichten sich, ihre Abfälle und Verpackungen nicht in der Natur wegzuwerfen oder zu hinterlassen, unter Androhung der Disqualifizierung (siehe Art. 45 Disqualifikation).
Die Teilnehmer nehmen alle Produkte (Wasser oder andere Getränke, Gels, Lebensmittel usw.), die ihnen vom Organisator an den Verpflegungsstellen zur Verfügung gestellt werden, auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko zu sich. Sie können den Organisator nicht für Lebensmittelvergiftungen, positive Dopingkontrollen oder andere Krankheiten oder Infektionen, die möglicherweise mit diesen Verpflegungsstellen in Verbindung stehen, haftbar machen.
Der Organisator behält sich das Recht vor, jeden Läufer zu disqualifizieren, der außerhalb der offiziellen Verpflegungszonen Unterstützung jeglicher Art erhält (vgl. Art. 45 Disqualifikation).
Art. 21 Zeitlimits
Auf der Strecke sind die folgenden Durchgangszeiten einzuhalten; andernfalls werden die Teilnehmer aus dem Lauf genommen (vgl. Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe) :
- Chandolin: [10:40:59] für die Kategorie « Touristen », [14:10:59] für die Kategorie « Läufer »;
- Tignousa: [12:00:59] für die Kategorie « Touristen », [14:40:59] für die Kategorie « Läufer »;
- Hotel Weisshorn: [13:30:59] für die Kategorie « Touristen », [15:20:59] für die Kategorie « Läufer ».
Der Organisator behält sich das Recht vor, die vorstehend genannten Zeitlimits zu ändern.
Die letztmögliche Ankunftszeit in Zinal für die Kategorien « Touristen » und « Läufer » ist auf [17:30:59] festgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt gelten Teilnehmer, die das Ziel noch nicht erreicht haben, als aus dem Rennen genommen (vgl. Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe).
Art. 22 Rettung, Evakuierung und Hubschraubertransport
Bei Verletzungen, Unfällen oder sonstigen Umständen, die die Fortsetzung des Laufs Sierre-Zinal unmöglich machen, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, auf dem Landweg evakuiert oder gerettet zu werden und, sofern eine Evakuierung auf dem Landweg nicht möglich ist, mittels Hubschrauber transportiert zu werden. Der Hubschraubertransport ist insbesondere im gesamten Gipfelbereich der Junioren- und Erwachsenenstrecken des Laufs Sierre-Zinal zwingend vorgeschrieben.
Die Wahl des Evakuierungsmittels liegt im alleinigen Ermessen des Organisators, der die Umstände sowie den Gesundheitszustand des Teilnehmers berücksichtigt.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Evakuierung, Hubschraubertransport, Rettungseinsatz und anschließender Hospitalisierung werden vollumfänglich dem geretteten Teilnehmer sowie seinem gesetzlichen oder vertraglichen Vertreter (Coach, Agent, Teammanager usw.) auferlegt; diese haften solidarisch.
Mit der Anmeldung zum Lauf Sierre-Zinal akzeptieren sämtliche Teilnehmer, deren Vertreter und Teams diese Bestimmung ausdrücklich.
Die Teilnehmer und ihre Vertreter nehmen zur Kenntnis, dass die vorgenannten Kosten mehrere Zehntausend Schweizer Franken betragen können, und akzeptieren dieses Risiko.
Der Organisator haftet unter keinen Umständen für die Begleichung dieser Kosten. Ein Rückgriff gegen den Organisator ist ausgeschlossen.