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Sierre-Zinal 2026 Samstag, 8. August

11. Doping und die Folgen (art. 49-51)

Dopingpolitik von Sierre-Zinal

  • Der Organisator hat die Bestimmungen des Reglements in Bezug auf Doping verschärft. Diese Bestimmungen sind von sämtlichen Teilnehmern sowie von Vertretern, Agenten, Team-Managern und sonstigen privaten Personen, die Athleten vertreten, im Rahmen der Anmeldung zu akzeptieren.
  • Sierre-Zinal bekämpft seit vielen Jahren konsequent jede Form von Doping, indem systematisch Anti-Doping-Kontrollen (WADA) in der Kategorie « Läufer » durchgeführt werden. Diese Kontrollen werden weiterhin in Zusammenarbeit mit der World Mountain Running Association (WMRA), welche mit World Athletics kooperiert, durchgeführt.
  • Mit der Anmeldung zu Sierre-Zinal und der damit verbundenen Annahme dieses Reglements verpflichtet sich jeder Athlet sowie dessen eingeladene Vertreter und Coaches im Falle eines nachgewiesenen Dopingvergehens, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Kapitel entstandenen Kosten und Aufwendungen des Organisators vollständig zu erstatten. Darüber hinaus kann eine zusätzliche Entschädigung für den im Zusammenhang mit der Einladung entstandenen Imageschaden verlangt werden.
  • Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eingeladener Athleten haften Vertreter (einschliesslich Coaches), Agenten, Team-Manager, sonstige private Personen, die Athleten vertreten, und/oder Teams vertraglich und solidarisch im Sinne von Art. 143 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) für die Rückerstattung der vorstehend genannten Beträge. Sie verpflichten sich daher persönlich, sämtliche Prämien, Anmeldegebühren, Unterkunftskosten sowie sämtliche weiteren im Zusammenhang mit der Einladung entstandenen Kosten vollständig zurückzuerstatten und eine allfällige zusätzliche Entschädigung an die Association Sierre-Zinal zu leisten.
  • Der Organisator behält sich das Recht vor, jede bestehende und zukünftige Zusammenarbeit mit Teilnehmern sowie mit Vertretern (einschliesslich Coaches), Agenten, Team-Managern, sonstigen privaten Personen, die Athleten vertreten, und/oder Teams nach einem positiven Dopingtest bei Sierre-Zinal auszusetzen. Gleiches gilt für Teilnehmer und deren Umfeld, die unter einer verschwiegenen provisorischen Suspendierung an Sierre-Zinal teilgenommen haben.
  • Der Organisator behält sich ferner das Recht vor, betroffenen Athleten sowie deren vorgenanntem Umfeld die zukünftige Teilnahme zu untersagen, in der Überzeugung, dass der Kampf gegen Doping eine Sensibilisierung und Verantwortlichkeit auf allen Ebenen erfordert.

Art. 49 Doping

Jeder Teilnehmer am Lauf Sierre-Zinal verpflichtet sich:

  • sich sämtlichen Urin-, Blut-, Haar- und/oder Speichelproben sowie den damit verbundenen Analysen zu unterziehen, die innerhalb von 30 Tagen vor dem Lauf Sierre-Zinal und bis zu 15 Tagen nach dem Lauf durchgeführt werden. Die durch diese Probenentnahmen und Analysen entstehenden Kosten werden direkt vom Organisator getragen;
  • die jeweils aktuelle Verbotsliste gemäss dem Welt-Anti-Doping-Code (WADA) einzuhalten (https://www.wada-ama.org/fr/liste-des-interdictions#search-anchor) ;
  • jede Einladung oder Aufforderung des Organisators, sei es vor Ort oder aus der Ferne (Telefon oder Videokonferenz), anzunehmen, um seine Wettkampftauglichkeit oder eine mögliche nachträgliche Deklassierung bzw. Sanktion zu besprechen;
  • dem Organisator auf dessen Anfrage hin sämtliche Formulare von Anti-Doping-Kontrollen vorzulegen, die innerhalb von 30 Tagen vor dem Wettkampf und bis zu 15 Tagen nach dem Wettkampf durchgeführt wurden;
  • dem Organisator von sich aus jede gegen ihn eingeleitete Anti-Doping-Untersuchung durch eine nationale oder internationale Anti-Doping-Instanz sowie jede provisorische oder definitive Suspendierung mitzuteilen, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder dem Organisator bekannt ist;
  • der ausschliesslich anonymisierten Verwendung seiner Daten zu Forschungszwecken zuzustimmen. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch gemäss (Art. 54 Datenschutz).

Jede unzumutbare Pflichtverletzung, jede Verweigerung der Mitwirkung oder die Übermittlung unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Zusammenhang mit Anti-Doping-Kontrollen kann zum Ausschluss vor dem Wettkampf oder zur Disqualifikation nach dem Wettkampf führen, mit den im vorliegenden Reglement vorgesehenen Folgen (Art. 45 Disqualifikation).

Art. 50 Erwiesener Dopingfall

Liegt ein erwiesener Dopingfall eines Teilnehmers infolge eines positiven Tests vor, der innerhalb von drei (3) Monaten vor oder nach dem Lauf Sierre-Zinal oder im Zusammenhang mit dem Lauf Sierre-Zinal durchgeführt wurde, und beruht dieser auf einem rechtskräftigen Entscheid, oder werden die Resultate eines Teilnehmers nachträglich aufgrund einer rechtskräftigen Sanktion der zuständigen Anti-Doping-Behörden annulliert, die den Zeitraum des Laufs Sierre-Zinal umfasst, oder hätte der Teilnehmer aufgrund einer zum Zeitpunkt des Laufs bestehenden provisorischen Suspendierung nicht teilnehmen dürfen, so gilt der Teilnehmer als gedopt (« Erwiesener Dopingfall ») und wird für die betreffende Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal disqualifiziert (Art. 45 Disqualifikation).

Darüber hinaus hat der Teilnehmer dem Organisator zu erstatten bzw. zu bezahlen:

  • sämtliche Preisgelder, die er für die betreffende Ausgabe erhalten hat (Preisgelder gemäss Art. 41 Preisgelder entsprechend der Platzierung und der ZeitArt. 42 Startgeld und Art. 43 Rekordprämie) ;
  • sämtliche Kosten für Unterkunft, Transport sowie alle weiteren Kosten, die der Organisator für ihn übernommen hat;
  • die Anmeldegebühr von CHF [110], sofern es sich um einen eingeladenen Läufer handelte;
  • sämtliche durch den positiven Test und dessen Folgen entstandenen Kosten (insbesondere Verwaltungs- und Gerichtskosten);
  • eine pauschale Entschädigung von CHF 10'000 für die Verletzung des vorliegenden Reglements sowie der grundlegenden Anti-Doping-Werte des Laufs Sierre-Zinal, unbeschadet des Rechts des Organisators, zusätzlich den effektiven Schaden – insbesondere Imageschaden – geltend zu machen.

War der Teilnehmer durch Vertreter (einschliesslich Coaches), Agenten, Teammanager, andere Privatpersonen vertreten oder beraten oder gehörte er einer juristischen Person (Team) an, so haften diese solidarisch für die Rückerstattung und Bezahlung sämtlicher in dieser Bestimmung genannten Beträge.

Art. 51 Weitere Folgen eines erwiesenen Dopingfalls

Der Organisator behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen dem Teilnehmer, gegen den ein Erwiesener Dopingfall (Art. 50 Erwiesener Dopingfall) festgestellt wurde, für eine bestimmte Anzahl von Jahren jede zukünftige Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal zu untersagen. Der Organisator behält sich ferner das Recht vor, für denselben Zeitraum auch den Vertretern des Teilnehmers (einschliesslich Coaches), Agenten, Teammanagern, anderen Privatpersonen, die Athleten vertreten, und/oder Teams sowie den von diesen vertretenen Athleten die Teilnahme am Lauf Sierre-Zinal zu untersagen.

Bei der Ausübung dieses Ermessens berücksichtigt der Organisator die besonderen Umstände des Einzelfalls.

Eine Reklamation gemäss Art. 46 Reklamation kann eingereicht werden. Jeder weitere Rechtsweg ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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