10. Disqualifikation und Ausschluss aus dem Rennen (art. 45-48)
Art. 45 Disqualifikation
Jeder Teilnehmer, der eine oder mehrere Bestimmungen dieses Reglements verletzt, wird vom Lauf Sierre-Zinal disqualifiziert.
Zusätzlich zur Disqualifikation ist der betreffende Teilnehmer verpflichtet:
- sämtliche erhaltenen Preisgelder vollständig zurückzuerstatten (Preisgelder nach Platzierung und Zeit, Startbonus oder Rekordprämie; siehe Art. 41 Preisgelder entsprechend des Platzes und der Zeit, Art. 42 Startgeld und Art. 43 Rekord-Prämie);
- sämtliche gewährten Unterkunfts- und Verpflegungskosten vollständig zu erstatten (Einladung – Unterkunft 4 Übernachtungen in Zinal, siehe Art. 37 Einladungsarten), sowie allfällige Transportkosten, die vom Organisator übernommen wurden (Einladung – Transportbeitrag, siehe Art. 37 Einladungsarten);
-
die Anmeldegebühr in Höhe von CHF [110].– zurückzuerstatten, sofern es sich um einen eingeladenen Läufer handelte.
Dasselbe gilt, wenn das Umfeld des betreffenden Teilnehmers, insbesondere Vertreter, Agenten, Team-Manager oder sonstige private Personen, eine oder mehrere Bestimmungen dieses Reglements verletzen.
Um eine Disqualifikation anzufechten, hat der disqualifizierte Läufer innerhalb von [48 Stunden] nach Mitteilung der Disqualifikation beim Organisator formell Einsprache einzulegen, andernfalls verwirkt er sein Anfechtungsrecht. Die Einsprache ist schriftlich per Brief oder E-Mail zu richten an:
Association Sierre-Zinal
Rue Centrale 6
3960 Sierre
Schweiz
oder an:
War der Teilnehmer durch einen Agenten, Team-Manager oder eine andere private Person vertreten oder gehörte er einem Team mit eigener Rechtspersönlichkeit an, so haften diese gesamtschuldnerisch für die Rückerstattung sämtlicher in diesem Artikel genannten Beträge.
Art. 46 Reklamation
Jede Reklamation, die sich auf ein anderes Thema als eine Disqualifikation bezieht (siehe Art. 45 Disqualifikation oben), ist dem Organisator innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung der betreffenden Ausgabe des Laufs Sierre-Zinal per E-Mail einzureichen.
Die Reklamation wird vom Organisator geprüft und schriftlich beantwortet.
Eine solche Reklamation begründet jedoch keinerlei Anspruch auf Rückerstattung von Kosten oder auf sonstige Entschädigung. Ein Recht auf Rückerstattung ist gemäss den vorstehenden Bestimmungen dieses Reglements ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 47 Neutralisierung oder Aufgabe
Teilnehmer, die wegen Nichteinhaltung der Zeitlimits (siehe Art. 21 Zeitlimits) aus dem Rennen genommen werden, erhalten am Kontrollposten, an dem sie verspätet eintreffen, eine gestrichene Startnummer; zudem wird der Zeitmesschip entfernt. Die Startnummer darf als Andenken behalten werden.
Ein Teilnehmer, der den Lauf aufgibt, hat sich beim Verantwortlichen des nächstgelegenen Verpflegungspostens oder spätestens im Ziel zu melden. Mit dieser Meldung gilt der Teilnehmer als aus dem Rennen genommen.
Der Organisator sorgt für den Rücktransport von Teilnehmern, die den Erwachsenen-Lauf Sierre-Zinal aufgeben, jedoch ausschliesslich, wenn die Aufgabe bei den Verpflegungsposten Chandolin oder Tignousa erfolgt. Teilnehmer, die in Chandolin aufgeben, können gegen Vorlage ihrer Startnummer kostenlos den PostBus benutzen. Der Rücktransport ab Tignousa erfolgt mittels einer vom Organisator bereitgestellten kostenlosen Shuttle-Verbindung. Nach diesen Posten müssen die Teilnehmer Zinal auf eigene Verantwortung und eigene Kosten erreichen.
Ab dem Zeitpunkt der Herausnahme aus dem Rennen oder der Aufgabe unterstehen die Teilnehmer nicht mehr der Verantwortung des Laufs Sierre-Zinal oder des Organisators.
Art. 48 Fortführung des Laufs trotz Neutralisierung
Jeder Teilnehmer, der aus dem Rennen genommen wurde und den Parcours dennoch fortsetzen möchte, darf dies erst tun, nachdem seine Startnummer gestrichen und der Zeitmesschip entfernt wurde.
Die Fortsetzung erfolgt ausschliesslich auf eigene Verantwortung, auf eigene Gefahr und in vollständiger Autonomie. Ab diesem Zeitpunkt untersteht der Teilnehmer nicht mehr der Verantwortung des Organisators.