DOPING
Mit der Anmeldung und der Teilnahme an diesem Wettlauf, unterwerfen sich die Sportler-innen den Antidoping-Vorschriften von Swiss Olympic und erkennen die exklusive Zuständigkeit der "Disziplinarkammer für Dopingfälle" und die des Sportschiedsgerichts (Lausanne) an, mit Ausschluss eines jeden anderen gewöhnlichen Gerichts. Sie müssen ausserdem die entsprechenden Folgen (Suspension und/oder Anzeige) auf sich nehmen.