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Sierre-Zinal 2024 Samstag, 10. August, Anmeldung am 2. April
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9. Preisgelder (art. 41-44)

Art. 41 Preisgelder je nach Platzierung und Zeit

Für die Kategorie « Läufer » des Erwachsenen-Parcours, werden Preisgelder entsprechend der nachstehenden Tabelle an die schnellsten Teilnehmer (Preisgeld nach Zeit) verliehen.

Für die Kategorien Veteranen I bis III, Frauen I bis II und für den Junioren-Lauf Chandolin-Zinal, werden Preisgelder entsprechend der Rangliste an die schnellsten Teilnehmer entsprechend ihrer jeweiligen Kategorien verliehen.

Die für die Berechnung der Preisgelder erfasste Zeit beginnt mit dem Startschuss und nicht in dem Moment, in dem der Teilnehmer die Startlinie überquert.

Der Organisator behält sich das Recht vor, diese Preisgelder von einer Ausgabe des Laufs zur nächsten nach eigenem Ermessen zu ändern.

Art. 42 Startgeld

Der Organisator kann auch nach eigenem Ermessen Startgelder an die eingeladenen Läufer ausbezahlen. Der Betrag wird einseitig vom Organisator, entsprechend der Verdienste und der Vorgeschichte des eingeladenen Läufers beim Lauf Sierre-Zinal, festgesetzt.

Art. 43 Rekord-Prämie

Im Fall eines neuen Rekords beim Wettkampf auf dem offiziellen Erwachsenen-Parcours des Laufs Sierre-Zinal, beträgt die Rekord-Prämie der Ausgabe 2023 des Laufs Sierre-Zinal CHF 5'000 für Männer und Frauen. Dieser Betrag wird jedes Jahr um CHF 1'000.- erhöht, bis er gebrochen wird. Sobald dies geschieht, beläuft sich die Rekord-Prämie des folgenden Jahres auf CHF 2'000.-.

Der Rekord liegt momentan bei:

  • 2h25’35’’ für Männer;
  • 2h49’20’’ für Frauen.

Für  den Junioren-Parcours und für den Kinder-Lauf werden keine Rekord-Prämien verliehen.

Art. 44 Verleihung der Preisgelder

Vor oder nach der Preisverleihung werden keine Preisgelder verliehen. Diejenigen Teilnehmer, die ein Anrecht auf ein Preisgeld haben, müssen sich infolgedessen bei der Preisverleihung präsentieren, um ihr(e) Preisgeld(er) zu erhalten. An die Läufer/innen, die ein Anrecht auf Preisgeld haben, wird dieses nicht verschickt, ausser es besteht ein triftiger Grund dafür.

Im Fall einer Antidoping-Kontrolle eines Teilnehmers, der ein Anrecht auf Preisgeld hat, wird die Verleihung des Preisgeldes suspendiert, bis die negativen Ergebnisse der erwähnten Kontrollen eintreffen. Im Fall einer positiven Kontrolle werden automatisch sämtliche Preisgelder entzogen. Alle anderen Konsequenzen eines erwiesenen Dopingfalls, werden geregelt nach Art. 50 Erwiesener Dopingfall

 

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